Abänderung der Verordnung zum Wasserrechtsgesetz
Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung die Abänderung der Verordnung zum Wasserrechtsgesetz verabschiedet. Gemäss dem geltenden Wasserrechtsgesetz bedürfen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen jeder Art, bei denen Wasser aus öffentlichen Gewässern zur Speicherung, zu Reinigungs- und Kühlzwecken, zur Gewinnung von Wärme oder zu anderen Gebrauchszwecken verwendet wird, einer Konzession der ...