Fürstentum Liechtenstein
pafl: Gegenrechtsvereinbarung zwischen der Schweiz und Liechtenstein betreffend die grenzüberschreitende Vermittlungs- und Verleihtätigkeit unterzeichnet
Vaduz (ots) -
Vaduz, 24. März (pafl) - Die Schweiz und Liechtenstein haben eine neue Gegenrechtsvereinbarung über die grenzüberschreitende Vermittlungs- und Verleihtätigkeit abgeschlossen, die auf den 1. April 2010 in Kraft tritt und die bisherige Gegenrechtsvereinbarung aus dem Jahr 2000 ersetzt.
Mit der neuen Gegenrechtsvereinbarung soll insbesondere die Einhaltung der allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge gewährleistet werden. Unternehmen müssen bei der grenzüberschreitenden Vermittlungs- und Verleihtätigkeit die im Einsatzstaat aufgrund von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen oder Normalarbeitsverträgen geltenden Bestimmungen hinsichtlich Lohn- und Arbeitszeit und obligatorischen Beiträgen an Weiterbildungs- und Vollzugskosten einhalten. Um dies sicherzustellen, sind die Betriebe verpflichtet, den zuständigen Stellen jederzeit freien Zutritt zu den Arbeitsplätzen und den Verwaltungsräumen zu gewähren und diesen in regelmässigen Abständen Unterlagen wie Arbeitsverträge und Verleihverträge zukommen zu lassen.
Kontakt:
Amt für Volkswirtschaft
Christian Hausmann, Leiter
T +423 236 68 80