Fürstentum Liechtenstein
pafl: Regierung erlässt Verordnung über die Förderung von ökologischen Bewirtschaftungsarten in der Landwirtschaft
Vaduz (ots) -
Vaduz, 25. März (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 23. März 2010 die Verordnung über die Förderung von ökologischen Bewirtschaftungsarten in der Landwirtschaft genehmigt. Sie ist die Nachfolgeverordnung zur bisherigen Abgeltungsverordnung.
Die Regierung ist nach dem Landwirtschaftsgesetz ermächtigt, die Einzelheiten zu den Förderungsvoraussetzungen zu bestimmen. Dabei werden die Details für die Ausrichtung von Abgeltungsbeiträgen für die gesamtbetrieblichen Bewirtschaftungsarten sowie die spezifischen Bewirtschaftungsarten entsprechend geregelt.
Förderungsvoraussetzungen werden geregelt
In der aktuell genehmigten Verordnung werden vor allem die staatliche Förderung der gesamtbetrieblichen Bewirtschaftungsarten in Bezug auf die Betriebsführung nach den Richtlinien des ökologischen Leistungsnachweises und des biologischen Landbaus geregelt. Insbesondere die Förderungsvoraussetzungen, die Bemessungsgrundlagen, die Höhe der Förderungsleistungen sowie das Verfahren für die Ausrichtung der Förderungsleistungen sind in der neuen Verordnung enthalten. "Eine Neuerung besteht darin, dass in Zukunft bei der Förderung des Biolandbaues die Mindestvoraussetzungen der Bio-Suisse gelten. Dies war für die Vereinigung Bäuerlicher Organisationen im Rahmen der Anhörung ein wichtiges Anliegen", erläutert die zuständige Regierungsrätin Renate Müssner.
Weiters umfasst die Verordnung die besonderen Förderungsvoraussetzungen für spezifische Bewirtschaftungsarten. Darunter fallen die Bewirtschaftung naturnaher Lebensräume, beispielsweise extensiv genutzte Wiesen, wenig intensiv genutzte Wiesen, Hochstamm-Feldobstbäume, die Bewirtschaftung von Buntbrachen, die bodenschonende Bewirtschaftung und der extensive Ackerbau.
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Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
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