Fürstentum Liechtenstein
pafl: Verordnung über Einkommensbeiträge in der Landwirtschaft genehmigt
Vaduz (ots) -
Vaduz, 25. März (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 23. März 2010 die Verordnung über die Einkommensbeiträge in der Landwirtschaft (Landwirtschafts-Einkommensbeitrags-Verordnung) genehmigt. Die neue Verordnung ist die Nachfolgeverordnung der bisherigen Direktzahlungsverordnung. Regierungsrätin Renate Müssner zu den Neuregelungen der Einkommensbeiträge in der Landwirtschaft: "In der vorliegenden Verordnung sind die Einzelheiten der Ausrichtung der Einkommensbeiträge sowie das Verfahren für deren Ausrichtung geregelt. In materiell-rechtlicher Hinsicht wird von der bisher geltenden Rechtslage ausgegangen. Diese wird aber dahingehend aktualisiert, dass eine weitgehende Angleichung und Harmonisierung mit der schweizerischen Rechtslage erfolgt."
Zusatzbeitrag für Bergbetriebe
Der Zusatzbeitrag für Bergbetriebe entspricht dem bisherigen Betriebszuschuss für Bergbetriebe, welcher als Komponente der Erschwernisbeiträge des Berggebiet- und Hanglagengesetzes geregelt war. Aus systematischen Gründen wird dieser Beitrag den Einkommensbeiträgen zugeordnet. Die zweite Komponente des ehemaligen Erschwernisbeitrages, nämlich der Flächenbewirtschaftungsbeitrag für Erschwernisse im Berggebiet und in den Hanglagen, wurde in die Landschaftspflege-Förderungs-Verordnung übernommen.
Höhe der Einkommensbeiträge
Die Höhe des Betriebsbeitrages (Basisbeitrag, Beitrag für den Pflanzenbau, Beitrag für die Tierhaltung und Flächenbeitrag) sowie des Zusatzbeitrages für die Alpung wird wie bisher festgelegt. Bei den Beiträgen für Ackerkulturen kommt es zu betragsmässigen Anpassungen an die schweizerische Rechtslage.
Die Regierung beabsichtigt, auch die Beitragshöhe für raufutterverzehrende Nutztiere dem schweizerischem System anzupassen. Damit die Anpassung im Jahr 2010 zu keinen existenziellen Problemen führen wird, wurde für das Jahr 2010 mit der Vereinigung Bäuerlicher Organisationen eine einvernehmliche und kostenneutrale Übergangsregelung gefunden. Auf das Jahr 2011 werden dann definitiv die schweizerischen Ansätze eingeführt.
Kontakt:
Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Preite-Niedhart, Ressortsekretärin
T+ 423 236 60 93