Fürstentum Liechtenstein
pafl: Energieeffizienzgesetz - Bericht und Antrag verabschiedet, Energieverordnung angepasst
Vaduz (ots) -
Vaduz, 31. März (pafl) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 30. März 2010 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes verabschiedet.
Das Gesetz über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz, EEG) vom 24. April 2008 löste das Gesetz über die Förderung des Energiesparens (Energiespargesetz) ab. Analog zur Energiepolitik der EU liegen die Schwerpunkte des neuen Gesetzes auf der Reduktion des Energieverbrauchs, einer intelligenten, d.h. rationellen Verwendung von Energie sowie der Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien. Ausgangspunkt war dabei das "Energiekonzept Liechtenstein 2013", welches die Regierung am 18. Februar 2004 verabschiedet hat.
Die Energiekommission, welche die Regierung in energiepolitischen Belangen berät, überprüft laufend die Wirksamkeit der Massnahmen gemäss Energieeffizienzgesetz. Der Markt für Photovoltaikprodukte verhält sich sehr dynamisch, mit der Folge, dass sich in den vergangenen Monaten die Preise für den Bau von Photovoltaikanlagen massgebend gesenkt haben.
Aufgrund des dynamischen Marktes im Bereich der Photovoltaik unterbreitet die Regierung auf Empfehlung der Energiekommission einen entsprechenden Vorgehensplan, insbesondere einen Vorschlag zur Abänderung des Energieeffizienzgesetzes. Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass die bisher im Gesetz festgelegten Investitionskostenbeiträge für Photovoltaikanlagen, analog zur Einspeisevergütung, neu auf Verordnungsebene festgesetzt werden sollen. Dies soll dazu führen, dass rasch auf Marktveränderungen reagiert werden kann.
Im Bereich der Wärmedämmung wird im vorliegenden Bericht und Antrag zudem eine Anpassung der Förderungsberechtigung auf ältere Gebäude, die vor einer bestimmten Frist gebaut wurden, vorgeschlagen.
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