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pafl: Energieeffizienzverordnung abgeändert

31.03.2010 – 10:15 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 31. März (pafl) - Die Regierung hat an ihrer
Sitzung vom 30. März 2010 die abgeänderte Energieeffizienzverordnung 
genehmigt.
Die geltende Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird von 
der Energiekommission periodisch überprüft. Der Markt für 
Photovoltaikprodukte verhält sich in den letzen Monaten sehr 
dynamisch, was zur Folge hat, dass die Preise für den Bau von neuen 
Anlagen gesunken sind. Die in der Energieeffizienzverordnung 
festgelegten Einspeisevergütungen sind demnach für neue Anlagen nicht
mehr kostengerecht und bedürfen somit einer Anpassung.
Die Energiekommission hat sich mit der Thematik befasst und hat 
der Regierung einen Vorgehensplan zur Anpassung der Förderung im 
Bereich Photovoltaik vorgeschlagen. Dieser sieht vor, dass die bisher
im Gesetz festgelegten Investitionskostenbeiträge für 
Photovoltaikanlagen, analog zur Einspeisevergütung, neu auf 
Verordnungsebene festgesetzt werden sollen. Dies soll dazu führen, 
dass rasch auf Marktveränderungen reagiert werden kann.
Da das Bekanntwerden der Anpassung des Investitionskostenbeitrags 
voraussichtlich zu einer grossen Menge an Förderanträgen führen wird 
(siehe Beispiel Subventionierung von Elektro-Fahrzeugen), hat die 
Regierung in ihrer Sitzung vom 30. März 2010 auf Vorschlag der 
Energiekommission die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen auf 
15 Rappen pro kWh reduziert. Mit dieser vorsorglichen Massnahme soll 
eine Antragsflut vermieden werden.
Nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung und der Anpassung des 
Investitionskostenbeitrags wird die Regierung wiederum eine Anhebung 
der Einspeisevergütung analog zum aktuellen Marktumfeld vornehmen.
Ausserdem wurden in der Verordnung diverse Beiträge im Bereich der
Wärmedämmung angepasst, welche gemäss Urteil der Energiekommission 
derzeit eine "Überförderung" darstellen.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Sandro D'Elia, Mitarbeiter der Regierung
T +423 236 60 10