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pafl: Verordnung über die Anforderungen für Tätowierungen, Permanent Make-up und Piercings erlassen

06.04.2010 – 14:22 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 6. April (pafl) - Die Regierung hat an ihrer
Sitzung vom 6. April 2010 die Verordnung über die Anforderungen beim 
Anbringen von Tätowierungen, Permanent-Make-up und Piercings 
verabschiedet. Basierend auf dem Gesundheitsgesetz regelt die 
Verordnung die Anforderungen an die Hygiene beim Anbringen von 
Körperschmuck.
Beim Anbringen von Tattoos und bei der Applikation von 
Piercing-Schmuck werden invasive Techniken angewendet. Bei 
Hygienemängeln drohen Infektionen von Kunden und Personal mit 
Krankheitserregern (z.B. HIV, Hepatitis). Da auch beim Anbringen von 
Permanent-Make-up zumindest die oberen Hautschichten durchdrungen 
werden, wurde diese Kosmetik-Technik den gleichen 
Hygiene-Anforderungen unterstellt.
Mit der vorliegenden Verordnung werden die Information des Kunden,
die Anforderungen an die Hygiene, die Räume und Einrichtungen, der 
Umgang mit Arbeitsinstrumenten und Verbrauchsmaterial, die Reinigung,
Desinfektion und Sterilisation sowie die Selbstkontrolle geregelt. 
Weiters regelt die Verordnung die Durchführung des Erlasses durch das
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen, allfällige Kosten 
und Gebühren sowie die Strafbestimmungen, den Rechtszug und eine 
Übergangsregelung zur Einräumung einer angemessenen Frist, innert 
welcher bestehende Betriebe ihren Hygienestandard der Verordnung 
anzupassen haben.

Kontakt:

Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin, Leiter
T +423 236 73 20