Fürstentum Liechtenstein
pafl: Vereinbarung zum Aussengrenzfonds
Vaduz (ots) -
Vaduz, 13. April (pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag die Vereinbarung zum Aussengrenzfonds zur Genehmigung.
Der Aussengrenzfonds stellt eine spezielle Form der Zusammenarbeit und Unterstützung im Rahmen des Schengen-Besitzstands dar. Es war neben bzw. gemäss der im Schengen-Assoziierungsprotokoll enthaltenen Entscheidung daher auch eine Ausführungsvereinbarung notwendig. Da die entsprechenden Details für die Teilnahme am Aussengrenzfonds mit allen assoziierten Staaten (Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein) zu vereinbaren waren, geschah dies anhand der vorliegenden Vereinbarung.
Beim Aussengrenzfonds geht es in erster Linie um die finanziellen Beiträge, welche von den assoziierten Staaten zu entrichten sind. Da auch die assoziierten Staaten durch die Teilnahme am Fonds grundsätzlich Anspruch auf Fördergelder haben, enthält die Vereinbarung detaillierte Regeln über den Umgang mit Fonds-/EU-Geldern im Gebiet der assoziierten Staaten. Insbesondere Regeln zur Finanzverwaltung und Finanzkontrolle zum Schutz der finanziellen Interessen der EU und zur Vollstreckung von Entscheidungen der Kommission wurden nebst den Kontrollmöglichkeiten des EU-Rechnungshofes in die Vereinbarung aufgenommen.
Liechtenstein beteiligt sich bis auf Weiteres nicht an den Durchführungsmassnahmen im Rahmen des Aussengrenzfonds. Die Teilnahme Liechtensteins an diesem Fonds umfasst daher im Wesentlichen die finanzielle Beteiligung am Fonds. Diese beläuft sich bis zum Jahr 2013 voraussichtlich auf insgesamt 387'000 Euro.
Kontakt:
Liechtensteinische Botschaft in Brüssel
Pascal Schafhauser
T +32 2 229 39 01