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pafl: Vereinbarung zum Aussengrenzfonds

13.04.2010 – 15:55 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 13. April (pafl) - Die Regierung unterbreitet
dem Landtag die Vereinbarung zum Aussengrenzfonds zur Genehmigung.
Der Aussengrenzfonds stellt eine spezielle Form der Zusammenarbeit
und Unterstützung im Rahmen des Schengen-Besitzstands dar. Es war 
neben bzw. gemäss der im Schengen-Assoziierungsprotokoll enthaltenen 
Entscheidung daher auch eine Ausführungsvereinbarung notwendig. Da 
die entsprechenden Details für die Teilnahme am Aussengrenzfonds mit 
allen assoziierten Staaten (Island, Norwegen, Schweiz und 
Liechtenstein) zu vereinbaren waren, geschah dies anhand der 
vorliegenden Vereinbarung.
Beim Aussengrenzfonds geht es in erster Linie um die finanziellen 
Beiträge, welche von den assoziierten Staaten zu entrichten sind. Da 
auch die assoziierten Staaten durch die Teilnahme am Fonds 
grundsätzlich Anspruch auf Fördergelder haben, enthält die 
Vereinbarung detaillierte Regeln über den Umgang mit 
Fonds-/EU-Geldern im Gebiet der assoziierten Staaten. Insbesondere 
Regeln zur Finanzverwaltung und Finanzkontrolle zum Schutz der 
finanziellen Interessen der EU und zur Vollstreckung von 
Entscheidungen der Kommission wurden nebst den Kontrollmöglichkeiten 
des EU-Rechnungshofes in die Vereinbarung aufgenommen.
Liechtenstein beteiligt sich bis auf Weiteres nicht an den 
Durchführungsmassnahmen im Rahmen des Aussengrenzfonds. Die Teilnahme
Liechtensteins an diesem Fonds umfasst daher im Wesentlichen die 
finanzielle Beteiligung am Fonds. Diese beläuft sich bis zum Jahr 
2013 voraussichtlich auf insgesamt 387'000 Euro.

Kontakt:

Liechtensteinische Botschaft in Brüssel
Pascal Schafhauser
T +32 2 229 39 01