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pafl: Internationale Konferenz zur Umsetzung einer neuen Europaratskonvention zur Bekämpfung der Heilmittelkriminalität

03.05.2010 – 12:19 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 3. Mai (pafl) - Vom 15. bis 16. April 2010
fand in Basel eine Konferenz zur Umsetzung einer künftigen Konvention
des Europarats zur Bekämpfung von Heilmittelkriminalität statt, an 
welcher auch Liechtenstein vertreten war. Mehr als 140 Vertreter und 
Vertreterinnen von Gesundheits-, Strafvollzugs- und Justizbehörden 
aus rund 40 Staaten diskutierten über die praktische Umsetzung des 
künftigen "MEDICRIME-Übereinkommens" und sprachen sich in der 
Konferenzerklärung für die notwendige politische Unterstützung aus.
Die Konferenz wurde unter dem Schweizer Vorsitz im Ministerkomitee
des Europarates vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic und
dem Europarat organisiert.
Die MEDICRIME-Konvention, welche voraussichtlich im Rahmen der 
Ministersession des Europarats am 11. Mai 2010 verabschiedet werden 
wird, ist das erste internationale Instrument zur strafrechtlichen 
Bekämpfung von Heilmittelfälschungen und ähnlichen Straftaten im 
Heilmittelbereich. Sie umfasst Massnahmen zum Schutz der öffentlichen
Gesundheit und schafft einen Rahmen für die internationale 
Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien in entsprechenden 
Strafrechtsangelegenheiten. Staaten, die nicht dem Europarat 
angehören, können sich ebenfalls dem Abkommen anschliessen.
Heilmittel im Sinn der Konvention sind Arzneimittel und 
Medizinprodukte wie auch Wirk- und Hilfsstoffe, die für die 
Herstellung dieser Produkte verwendet werden.
Die substantiellen Strafrechtsbestimmungen der 
MEDICRIME-Konvention decken nicht nur die Heilmittelfälschungen 
selbst ab, sondern auch die Lieferung und den Handel dieser Produkte 
sowie die Fälschung von Dokumenten. Die illegale Herstellung und der 
illegale Handel mit Heilmitteln ist ebenfalls Bestandteil der 
Strafbestimmungen.
Die Konvention sieht ausserdem Präventionsmassnahmen vor, wie 
beispielsweise die Einführung von Qualitäts- und 
Sicherheitsanforderungen für Heilmittel und Massnahmen zur sicheren 
Verteilung. Darin eingeschlossen sind geeignete 
Rückverfolgbarkeitssysteme sowie Risiko-Management- und 
Präventionsstrategien, wie zum Beispiel Schulungen, 
Sensibilisierungskampagnen, Überwachung der Vertriebskanäle und 
Vereinbarungen mit Internet-Service-Providern. Laut Konvention wird 
zudem empfohlen, Massnahmen zum Schutz der Opfer, einschliesslich des
Rechts auf Wiedergutmachung, zu ergreifen.
Insbesondere betont wurde auf der Konferenz in Basel die Bedeutung 
der internationalen Zusammenarbeit für einen erfolgreichen Kampf 
gegen gefälschte Heilmittel.

Kontakt:

Amt für Gesundheit
Brigitte Batliner
T +423 236 73 25