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pafl: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft / OGH bestätigt Urteil in Missbrauchsfall

19.05.2010 – 15:39 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 19. Mai (pafl) - In der Strafsache gegen
einen heute 44-jährigen Liechtensteiner hat der Oberste Gerichtshof 
jetzt das Urteil des Obergerichtes bestätigt. Das Obergericht hatte 
die vom Kriminalgericht verhängte Strafe über Berufung der 
Staatsanwaltschaft von 3 auf 4 Jahre erhöht. Der Angeklagte hatte mit
seiner Revision vor dem OGH keinen Erfolg. Damit ist er rechtskräftig
zu 4 Jahren Freiheitsstrafe wegen des Verbrechens des schweren 
sexuellen Missbrauchs Unmündiger nach § 205 Abs 1 StGB, des Vergehens
des sexuellen Missbrauchs von Personen unter sechzehn Jahren nach § 
208 Abs 1 und 2 StGB sowie diverser weiterer Vergehen verurteilt. Das
Urteil des Obersten Gerichtshofes könnte noch mit dem 
ausserordentlichen Rechtsmittel der Individualbeschwerde an den 
Staatsgerichtshof bekämpft werden.

Kontakt:

Staatsanwaltschaft
Robert Wallner, Leitender Staatsanwalt
T +423 236 67 94