Fürstentum Liechtenstein
pafl: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft / OGH bestätigt Urteil in Missbrauchsfall
Vaduz (ots) -
Vaduz, 19. Mai (pafl) - In der Strafsache gegen einen heute 44-jährigen Liechtensteiner hat der Oberste Gerichtshof jetzt das Urteil des Obergerichtes bestätigt. Das Obergericht hatte die vom Kriminalgericht verhängte Strafe über Berufung der Staatsanwaltschaft von 3 auf 4 Jahre erhöht. Der Angeklagte hatte mit seiner Revision vor dem OGH keinen Erfolg. Damit ist er rechtskräftig zu 4 Jahren Freiheitsstrafe wegen des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger nach § 205 Abs 1 StGB, des Vergehens des sexuellen Missbrauchs von Personen unter sechzehn Jahren nach § 208 Abs 1 und 2 StGB sowie diverser weiterer Vergehen verurteilt. Das Urteil des Obersten Gerichtshofes könnte noch mit dem ausserordentlichen Rechtsmittel der Individualbeschwerde an den Staatsgerichtshof bekämpft werden.
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