Fürstentum Liechtenstein
pafl: Bericht und Antrag zum Organismengesetz verabschiedet
Vaduz (ots) -
Vaduz, 2. Juni (pafl) - Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Organismengesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Damit wird die neue EU-Richtlinie über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt in liechtensteinisches Recht umgesetzt. Die neue Richtlinie regelt das Verfahren für die Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt transparenter und wirksamer als die Vorgängerrichtlinie, auch in Bezug auf Aspekte des Umweltschutzes und der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Bei der Umsetzung der Richtlinie hat sich gezeigt, dass eine Totalrevision des heute geltenden Gesetzes durch die Schaffung eines neuen, umfassenden Gesetzes über den Umgang mit genetisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen (Organismengesetz) angezeigt ist. Die Anpassungen umfassen im Wesentlichen die Aufhebung des Verbots von Freisetzungsversuchen mit genetisch veränderten Organismen und den Erlass entsprechender Verfahrensbestimmungen. Zudem kann das im bestehenden Gesetz festgelegte Bewilligungsverfahren für das Inverkehrbringen von im EWR-Raum bereits zugelassenen genetisch veränderten Organismen nicht mehr aufrecht erhalten werden.
Bezüglich Inverkehrbringen und Zulassung von Organismen ist Liechtenstein weitgehend an das Staatsvertragsrecht gebunden. Was den Umgang mit zugelassenen Organismen vor allem im Bereich der landwirtschaftlichen Produktion anbelangt, kann Liechtenstein innerhalb der Möglichkeiten des EWR-Rechtes und des Zollvertrages eigenständige Bestimmungen erlassen. Deshalb wurden einige grundsätzliche Bestimmungen zur Trennung des Warenflusses und zum Schutz der landwirtschaftlichen Produktion ohne genetisch veränderte Organismen in die Gesetzesvorlage integriert.
In diesem Bereich besteht für Liechtenstein gegenüber der Schweiz eine spezielle Situation, da in der Schweiz genetisch veränderte Pflanzen in der Landwirtschaft nicht angebaut und genetisch veränderte Tiere für die Produktion von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Ein solches Verbot ist für Liechtenstein aufgrund des EWR-Rechtes nicht möglich, weshalb im Organismengesetz eine gesetzliche Grundlage zum Erlass einer Koexistenzverordnung zu schaffen ist. Damit sollen die Auflagen und Voraussetzungen für den Anbau genetisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft geregelt werden.
Kontakt:
Amt für Umweltschutz
Helmut Kindle
T +423 236 61 97