Fürstentum Liechtenstein
pafl: Liste der verbotenen Feuerbrand-Wirtspflanzen angepasst
Vaduz (ots) -
Vaduz, 2. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Juni die Liste der verbotenen Feuerbrand-Wirtspflanzen aus dem Jahr 2002 angepasst. Die Liste, die bisher praktisch alle Wirtspflanzen im Bereich der Zier- und Wildpflanzen enthielt, wird auf die beiden Wirtspflanzen Cotoneaster und Stranvaesia reduziert. Somit ist nur noch das Anpflanzen, die Produktion und das Inverkehrbringen dieser beiden Wirtspflanzen verboten.
Die Anpassung der Liste basiert auf dem seit 2008 geltenden neuen Konzept zur Bekämpfung des Feuerbrandes. Dieses neue Konzept wurde aufgrund des verheerenden Feuerbrandbefalles im Jahre 2007 erarbeitet. Es sieht vor, dass die mit Feuerbrandbakterien befallen Pflanzen nur noch im Umkreis von 500 Meter um die beiden Sortengärten in Triesen und Planken gerodet werden müssen. Im übrigen Gebiet entscheidet der Besitzer der befallenen Pflanzen über die anzuwendende Massnahme (weitere Beobachtung des Baumes, Rückschnitt oder Rodung).
Die Liste der in Liechtenstein verbotenen Pflanzen deckt sich mit der Liste der Nachbarkantone St. Gallen und Graubünden.
Neuanpflanzungen nach Inkrafttreten dieses Regierungsbeschlusses müssen vom Eigentümer auf eigene Kosten gerodet werden. Im Falle der Nichterfüllung wird die Rodung von Seiten der beauftragten Organe auf Kosten des Eigentümers vorgenommen.
Kontakt:
Landwirtschaftsamt
Helmut Frick, Pflanzenschutz
T +423 236 66 01