Fürstentum Liechtenstein
pafl: Bericht und Antrag zur Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie verabschiedet
Vaduz (ots) -
Vaduz, 8. Juni 2010 (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. Juni 2010 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften verabschiedet. Mit dieser Vorlage soll die so genannte "Abschlussprüferrichtlinie" umgesetzt.
Im Zuge dieser Gesetzesrevision wurden die Prüfungspflichten zeitgemäss ausgestaltet. Justizministerin Aurelia Frick erklärte hierzu: "Da die Abschlussprüfung hohen Anforderungen unterliegt und für kleine Gesellschaften mitunter als unverhältnismässig erscheint, wird neu eine erleichterte Prüfung, eine so genannte "prüferische Durchsicht (Review)", nach schweizerischem Vorbild eingeführt."
Zudem werden die Anforderungen an die Wirtschaftsprüfer und die Abschlussprüfung an internationale Gepflogenheiten angeglichen. Durch den entsprechend hohen Standard wird die Bedeutung der Rechnungslegung insgesamt gestärkt. Die Abschlussprüferrichtlinie definiert Pflichten in den Bereichen Zulassung, Weiterbildung, Standesregeln, Qualitätssicherung und Prüfungsdurchführung. Darüber hinaus gewährleistet sie eine bessere öffentliche Aufsicht über die Abschlussprüfer und fördert die diesbezügliche internationale Zusammenarbeit.
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