Fürstentum Liechtenstein
pafl: Verordnung über die Förderung der Alpwirtschaft erlassen
Vaduz (ots) -
Vaduz, 17. Juni (pafl) - Die Regierung hat die Verordnung über die Förderung der Alpwirtschaft genehmigt und erlassen. Die Verordnung basiert auf dem neuen Landwirtschaftsgesetz, das in zwei Artikeln die grundsätzlichen Bestimmungen für Förderungsleistungen für die Bewirtschaftung von Alpen enthält.
Auf der Basis der Bestimmungen im Landwirtschaftsgesetz regelt die Regierung mit der nun erlassenen Verordnung die Förderungsvoraussetzungen, die Bemessungsgrundlagen, die Höhe der Förderungsleistungen für die Bewirtschaftung von Alpen sowie das Verfahren für die Ausrichtung der Förderungsleistungen an die Eigentümer der Alpen. Die bisher geltende Rechtslage wurde in materiell-rechtlicher Hinsicht grösstenteils übernommen. Die vorgenommenen Änderungen betreffen vor allem die Festlegung des Besatzes auf den Alpen, die Höhe des Alpungskostenbeitrages, die Erfordernis eines Bewirtschaftungsplanes für jede Alp und die Zuständigkeit der Landesalpenkommission.
Kontakt:
Landwirtschaftsamt
Julius Ospelt, Leiter
T +423 236 66 00