Fürstentum Liechtenstein
pafl: Vernehmlassung zum Finalitätsgesetz
Vaduz (ots) -
Vaduz, 17. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Juni den Vernehmlassungsbericht betreffend das Gesetz über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen (Finalitätsgesetz) sowie die damit verbundene Abänderung des Sachenrechts und des Bankengesetzes verabschiedet. Die Vernehmlassungsvorlage dient der Umsetzung der bereits in den EWR übernommenen Richtlinie 2009/44/EG in nationales Recht.
Die Richtlinie 2009/44/EG berücksichtigt einerseits die Entwicklungen in den internationalen Märkten für Finanzinstrumente einschliesslich Clearing und Settlement, welche eine wachsende Zahl von Verbindungen zwischen den verschiedenen einzelstaatlichen Systemen mit sich bringen. Eine gewisse Harmonisierung ist notwendig, um inländischen wie ausländischen Teilnehmern von Zahlungs- und Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen die Gewissheit zu geben, dass Zahlungs- bzw. Übertragungsaufträge und Netting endgültig sind und das Sicherungsgut verwertet werden kann. Andererseits wird der Pool für Finanzsicherheiten, welche grenzüberschreitend verwendbar sind, um die Kreditforderungen erweitert. Sicherungsnehmer werden verbessert geschützt, indem Schuldnern die Möglichkeit eingeräumt wird, auf Aufrechnungsrechte gegenüber Kreditgebern rechtswirksam verzichten zu können.
Das geltende Finalitätsgesetz wird im Rahmen der Richtlinienumsetzung einer Totalrevision mit dem Ziel unterzogen, ein übersichtliches und in der Struktur den anderen Finanzmarktgesetzen angepasstes Gesetz zu schaffen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Internetseite (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 6. August 2010.
Kontakt:
Ressort Finanzen
Kornelia Vallaster
T +423 236 76 99