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pafl: Vernehmlassung zum Finalitätsgesetz

17.06.2010 – 11:19 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 17. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 15. Juni den Vernehmlassungsbericht betreffend das Gesetz
über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie 
Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen (Finalitätsgesetz) sowie 
die damit verbundene Abänderung des Sachenrechts und des 
Bankengesetzes verabschiedet. Die Vernehmlassungsvorlage dient der 
Umsetzung der bereits in den EWR übernommenen Richtlinie 2009/44/EG 
in nationales Recht.
Die Richtlinie 2009/44/EG berücksichtigt einerseits die 
Entwicklungen in den internationalen Märkten für Finanzinstrumente 
einschliesslich Clearing und Settlement, welche eine wachsende Zahl 
von Verbindungen zwischen den verschiedenen einzelstaatlichen 
Systemen mit sich bringen. Eine gewisse Harmonisierung ist notwendig,
um inländischen wie ausländischen Teilnehmern von Zahlungs- und 
Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen die Gewissheit zu geben, 
dass Zahlungs- bzw. Übertragungsaufträge und Netting endgültig sind 
und das Sicherungsgut verwertet werden kann. Andererseits wird der 
Pool für Finanzsicherheiten, welche grenzüberschreitend verwendbar 
sind, um die Kreditforderungen erweitert. Sicherungsnehmer werden 
verbessert geschützt, indem Schuldnern die Möglichkeit eingeräumt 
wird, auf Aufrechnungsrechte gegenüber Kreditgebern rechtswirksam 
verzichten zu können.
Das geltende Finalitätsgesetz wird im Rahmen der 
Richtlinienumsetzung einer Totalrevision mit dem Ziel unterzogen, ein
übersichtliches und in der Struktur den anderen Finanzmarktgesetzen 
angepasstes Gesetz zu schaffen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Internetseite (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen 
werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 6. August 2010.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Kornelia Vallaster
T +423 236 76 99