Fürstentum Liechtenstein
pafl: Vernehmlassung zum E-Geldgesetz
Vaduz (ots) -
Vaduz, 6. Juli (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Juli 2010 den Vernehmlassungsbericht betreffend das Gesetz über die E-Geldinstitute (E-Geldgesetz) sowie die damit verbundene Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes, des Bankengesetzes, des Gesetzes über die Vermittlerämter und des Gewerbegesetzes verabschiedet. Die Vernehmlassungsvorlage dient der Umsetzung der bereits in den EWR übernommenen Richtlinie 2009/110/EG in nationales Recht.
Die Richtlinie 2009/110/EG dient der Förderung eines echten Binnenmarktes für E-Geld Dienstleistungen, indem diese anderen Zahlungsdienstleistern im Hinblick auf die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit gleichgestellt werden. Damit werden gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen. Die Richtlinie gilt eingeschränkt nur für alle Zahlungsdienstleister, die E-Geld ausgeben. Das geltende E-Geldgesetz, welches noch an das Bankengesetz angebunden war, wird infolge des Regimewechsels hin zu den Zahlungsdienstleistern und dem damit zusammenhängenden erweiterten Adressantenkreis total revidiert.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Internetseite (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 13. August 2010.
Kontakt:
Ressort Finanzen
Peter Beck
T +423 236 64 40