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pafl: Weiteres Vorgehen in der Schulreform beschlossen

07.07.2010 – 10:24 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 7. Juli (pafl) - Von vielen Seiten wurde im
letzten Jahr ein neuer, breiter und ergebnisoffener Prozess verlangt,
um die Schule allgemein und die Sekundarstufe I im Speziellen zu 
verbessern. Dieser Prozess wurde vom Ressort Bildung sehr sorgfältig 
geführt und fand mit strukturierten Bildungsgesprächen im Februar und
einer Grossgruppenkonferenz Ende Mai seinen Abschluss. Im September 
soll ein Vernehmlassungsbericht folgen.
Die zukünftigen Entwicklungen in jeder Schulstufe sind immer am 
übergeordneten Ziel einer bestmöglichen Förderung aller Schülerinnen 
und Schüler ausgerichtet. Jede Reform soll Entwicklungen, 
Verbesserungen ermöglichen und Chancen für Schulen aber auch für 
einzelne Lernende eröffnen.
Vorgehen auf verschiedenen Ebenen
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Juli 2010 das weitere 
Vorgehen auf der Sekundarstufe I beschlossen. Es wurde ein Vorgehen 
auf verschiedenen Ebenen gewählt. Die erste Ebene bezieht sich auf 
die Schulen selbst bzw. auf Richtlinien und Verordnungen, die von 
Regierung oder Schulamt direkt umgesetzt werden können. Hier wurde 
direkt nach der Volksabstimmung letztes Frühjahr angesetzt.
In einem zweiten Schritt wurde das Ressort Bildung beauftragt, bis
Mitte September einen Vernehmlassungsbericht vorzubereiten, der die 
Resultate aus dem ergebnisoffenen Prozess umsetzen soll. Mit der 
Volksbefragung im vergangenen Jahr sowie den weiteren Gesprächen 2010
kristallisierten Punkte heraus, die relativ unbestritten sind und 
einer Umsetzung zugeführt werden können. So zum Beispiel die 
Verankerung der Sportschule im Schulgesetz, die Einführung eines 
zweiten Selektionszeitpunkts oder die Ausweitung der Autonomie der 
einzelnen Schulen.
Während die oben erwähnten Änderungen relativ rasch umgesetzt 
werden sollen, gibt es verschiedene Themen, die noch eingehender 
diskutiert werden müssen. Einerseits weil es noch keine fundierten 
Grundlagen für entsprechende Diskussionen gibt (z.B. 
Bildungsfinanzierung), und andererseits weil in bestimmten Bereichen 
die Meinungen noch weit auseinandergehen, wie etwa bei einer 
weitergehenden Autonomisierung bis hin zur Verselbstständigung von 
Schulen oder der Elternmitsprache.
Deshalb soll parallel zur Vernehmlassung ein separates Projekt 
gestartet werden, wie der Prozess weiter ablaufen soll und der 
kontinuierliche Einbezug der verschiedenen Interessensvertreter 
gewährleistet werden kann.

Kontakt:

Ressort Bildung
Simon Biedermann
T +423 236 76 68