Fürstentum Liechtenstein
pafl: EU-Steuerrückbehalt von 14,4 Millionen Franken für das Jahr 2009
Vaduz (ots) -
Vaduz, 28. Juli (pafl) - Der aus der Erhebung des Steuerrückbehalts auf Zinserträgen von EU-Steuerpflichtigen im Fürstentum Liechtenstein eingegangene Bruttoertrag beträgt im Steuerjahr 2009 14,4 Millionen Franken. Im Vorjahr waren es 23,9 Mio. Franken. "Aufgrund des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Abkommens mit der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen wurde in den ersten drei Jahren ein Steuerrückbehalt von 15 Prozent erhoben. Seit dem 1. Juli 2008 gilt der erhöhte Steuersatz von 20 Prozent", erläuterte Regierungschef Klaus Tschütscher. Steuerrückbehalt - 25 Prozent bleiben in Liechtenstein Der Ertrag aus dem Steuerrückbehalt fällt zu 75 Prozent an die begünstigten Mitgliedstaaten, die restlichen 25 Prozent verbleiben dem Fürstentum Liechtenstein. Somit ergibt sich folgende Aufteilung des Steuerrückbehalts: Steuerrückbehalt 2009: Mio. 14.433.838,52 Überweisung an die EU-Mitgliedstaaten: Mio. 10.825.378,89 Anteil Fürstentum Liechtenstein: Mio. 3.608.459,63 Freiwillige Meldung Das Zinsbesteuerungsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft sieht alternativ zum Steuerrückbehalt die Möglichkeit der freiwilligen Meldung der Zinszahlung an den EU-Wohnsitzstaat des Zinsempfängers vor. Die Empfänger von Zinszahlungen können somit zwischen dem Steuerrückbehalt und einer freiwilligen Meldung an die Steuerbehörden wählen. Unter Einbeziehung der am 31. Mai 2010 abgelaufenen Korrekturfrist wurde 1.043 Mal von der Möglichkeit der freiwilligen Meldung der Zinszahlungen an die EU-Wohnsitzstaaten der Zinsempfänger Gebrauch gemacht. Weitere Informationen (Tabellen/Statistik) unter: www.stv.llv.li/Internationales
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