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pafl: Abänderung des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein: Bericht und Antrag verabschiedet

25.08.2010 – 08:15 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 25. August (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 24. August den Bericht und Antrag zur Abänderung 
des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein zuhanden des Landtags 
verabschiedet. Mit der Gesetzesanpassung soll die Hochschule 
Liechtenstein zur Universität umgewandelt und der Name von 
"Hochschule Liechtenstein" zu "Universität Liechtenstein" geändert 
werden.
In einem mehrjährigen Prozess hat sich die (Fach-)Hochschule 
Liechtenstein zur universitären Hochschule entwickelt. Das 
universitäre Berufungsverfahren für Professuren seit 2002, die 
Durchführung von "kooperativen Doktoratsstudiengängen" seit 2004, das
Promotionsrecht und die Akkreditierung aller Bachelor- und 
Master-Studiengänge im Jahr 2008 sowie der signifikante Ausbau der 
Forschung auf universitärem Niveau sind Merkmale einer Universität. 
Die beiden höchsten akademischen Qualifikationsstufen, das 
Promotionsrecht und das Recht auf Erteilung der Lehrbefähigung, 
drücken die besondere wissenschaftliche Prägung von Lehre und 
Forschung aus.
Dass die Hochschule Liechtenstein die Qualitätskriterien, die an 
eine Universität gestellt werden, erfüllt, hat die vom Organ für 
Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizer Hochschulen (OAQ)
durchgeführte Evaluation bestätigt.

Kontakt:

Ressort Bildung
Simon Biedermann
T +423 236 76 68