Fürstentum Liechtenstein
pafl: Abänderung des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein: Bericht und Antrag verabschiedet
Vaduz (ots) -
Vaduz, 25. August (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. August den Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der Gesetzesanpassung soll die Hochschule Liechtenstein zur Universität umgewandelt und der Name von "Hochschule Liechtenstein" zu "Universität Liechtenstein" geändert werden.
In einem mehrjährigen Prozess hat sich die (Fach-)Hochschule Liechtenstein zur universitären Hochschule entwickelt. Das universitäre Berufungsverfahren für Professuren seit 2002, die Durchführung von "kooperativen Doktoratsstudiengängen" seit 2004, das Promotionsrecht und die Akkreditierung aller Bachelor- und Master-Studiengänge im Jahr 2008 sowie der signifikante Ausbau der Forschung auf universitärem Niveau sind Merkmale einer Universität. Die beiden höchsten akademischen Qualifikationsstufen, das Promotionsrecht und das Recht auf Erteilung der Lehrbefähigung, drücken die besondere wissenschaftliche Prägung von Lehre und Forschung aus.
Dass die Hochschule Liechtenstein die Qualitätskriterien, die an eine Universität gestellt werden, erfüllt, hat die vom Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizer Hochschulen (OAQ) durchgeführte Evaluation bestätigt.
Kontakt:
Ressort Bildung
Simon Biedermann
T +423 236 76 68