Fürstentum Liechtenstein
pafl: Stellungnahme zur Übernahme der Gewerbe-Richtlinie verabschiedet
Vaduz (ots) -
Vaduz, 26. August (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. August 2010 eine Stellungnahme zur Übernahme der EG-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie Erleichterungen für Gewerbetreibende zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Richtlinie soll durch eine Revision des Gewerbegesetzes in nationales Recht übernommen werden. Im Juni hatte der Landtag die Gesetzesvorlage (sogenanntes Gewerbepaket 2010) in erster Lesung beraten und dabei verschiedene Fragen aufgeworfen, welche die Regierung in der vorliegenden Stellungnahme beantwortet.
Das Gewerbepaket 2010 wurde vom Landtag einhellig befürwortet. Begrüsst wurde vor allem die Einführung eines Betriebsleiters, da dies künftig die Unternehmensnachfolge erleichtere. Fragen wurden unter anderem zur Bewilligungspflicht von Vereinen, die (gast)gewerblich tätig sind und zur Legaldefinition von Industriebetrieben aufgeworfen.
Die Regierung hält in ihrer Stellungnahme fest, dass Vereine dann bewilligungspflichtig sind, wenn z.B. ihre gastgewerbliche Tätigkeit über die übliche Vereinstätigkeit hinausgeht, wie durch das Führen eines Stadionrestaurants, in dem Personen auch ausserhalb des Spielbetriebs bewirtet werden.
Die Kriterien für die Legaldefinition von Industriebetrieben wurden von der Regierung nochmals eingehend geprüft. Die Gesetzesvorlage enthält - als einfach zu handhabende Definition - das Kriterium der Mitarbeiter-Anzahl und das Kriterium der Vielzahl von Maschinen und Einrichtungen. Nach Ansicht der Regierung kann die Legaldefinition nicht, wie vom Landtag angeregt, nur auf ein einzelnes Kriterium wie z.B. die Mitarbeiter-Anzahl abgestützt werden. Beispielsweise kann ein Hotelbetrieb mit der entsprechenden Mitarbeiter-Anzahl nicht als Industriebetrieb qualifiziert werden; für die Definition eines Industriebetriebes ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich.
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