Fürstentum Liechtenstein
pafl: Asylgesetz in der Vernehmlassung
Vaduz (ots) -
Vaduz, 27. August (pafl) - Das Flüchtlingsgesetz soll revidiert werden. Die Regierung hat eine entsprechende Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung bis 30. November 2010 gegeben. Anlass für die Revision sind die bisherigen Erfahrungen mit dem Flüchtlingsgesetz von 1998 und die rechtlichen Entwicklungen auf europäischer Ebene. Diese betreffen die Harmonisierung des Asylrechts, die Assoziierung Liechtensteins zu Schengen/Dublin und Gesetzesänderungen in den Nachbarstaaten Schweiz und Österreich. Ziel ist es, speziell in Bezug auf das Asylrecht der Schweiz kein Gefälle entstehen zu lassen und den Missbrauch des Asylrechts möglichst zu verhindern und zu bekämpfen.
Die Vorschläge zur Totalrevision des Flüchtlingsgesetzes - neu Asylgesetz - betreffen vor allem die Gesetzessystematik und die Begriffsbestimmungen, die Asylgewährung, die Straffung des Asyl- und Beschwerdeverfahrens, die Präzisierung der Rechtsstellung von Asylsuchenden, Schutzbedürftigen und vorläufig Aufgenommenen sowie die Zuweisung der Vollzugsaufgaben an die zuständigen Behörden oder an beauftragte Dritte.
Das Asylverfahren wird präzisiert, vor allem bezüglich des Ortes der Einreichung von Asylgesuchen, der Sachverhaltserhebung, der Durchsuchung von Personen und Wohnunterkünften, der vorzeitigen Verfahrensbeendigung aufgrund unzulässiger Asylanträge, der Sistierung von Asylgesuchen bei unbekanntem Aufenthalt des Gesuchstellers, der Anerkennung auch nichtstaatlicher Verfolgung als Fluchtgrund und des Asylausschlusses bei Vorliegen einer innerstaatlichen Fluchtalternative.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Ressort Inneres
Karin Wille
T +423 236 60 23