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pafl: Asylgesetz in der Vernehmlassung

27.08.2010 – 12:24 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 27. August (pafl) - Das Flüchtlingsgesetz
soll revidiert werden. Die Regierung hat eine entsprechende 
Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung bis 30. November 2010 gegeben. 
Anlass für die Revision sind die bisherigen Erfahrungen mit dem 
Flüchtlingsgesetz von 1998 und die rechtlichen Entwicklungen auf 
europäischer Ebene. Diese betreffen die Harmonisierung des 
Asylrechts, die Assoziierung Liechtensteins zu Schengen/Dublin und 
Gesetzesänderungen in den Nachbarstaaten Schweiz und Österreich. Ziel
ist es, speziell in Bezug auf das Asylrecht der Schweiz kein Gefälle 
entstehen zu lassen und den Missbrauch des Asylrechts möglichst zu 
verhindern und zu bekämpfen.
Die Vorschläge zur Totalrevision des Flüchtlingsgesetzes - neu 
Asylgesetz - betreffen vor allem die Gesetzessystematik und die 
Begriffsbestimmungen, die Asylgewährung, die Straffung des Asyl- und 
Beschwerdeverfahrens, die Präzisierung der Rechtsstellung von 
Asylsuchenden, Schutzbedürftigen und vorläufig Aufgenommenen sowie 
die Zuweisung der Vollzugsaufgaben an die zuständigen Behörden oder 
an beauftragte Dritte.
Das Asylverfahren wird präzisiert, vor allem bezüglich des Ortes 
der Einreichung von Asylgesuchen, der Sachverhaltserhebung, der 
Durchsuchung von Personen und Wohnunterkünften, der vorzeitigen 
Verfahrensbeendigung aufgrund unzulässiger Asylanträge, der 
Sistierung von Asylgesuchen bei unbekanntem Aufenthalt des 
Gesuchstellers, der Anerkennung auch nichtstaatlicher Verfolgung als 
Fluchtgrund und des Asylausschlusses bei Vorliegen einer 
innerstaatlichen Fluchtalternative.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen 
werden.

Kontakt:

Ressort Inneres
Karin Wille
T +423 236 60 23