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pafl: Regierung schlägt Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vor / Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und der Reputation des Finanzplatzes Liechtenstein

31.08.2010 – 12:02 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 31. August (pafl) - Für die
liechtensteinische Wirtschaft, den Finanzplatz und seine 
Finanzintermediäre ist es von grösster Wichtigkeit, freien Zugang zu 
den europäischen und internationalen Finanzmärkten zu haben. Die 
Regierung unterbreitet deshalb dem Landtag einen Bericht und Antrag 
zur Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.
Mit der Anpassung im Finanzmarktaufsichtsgesetz soll der 
Finanzmarktaufsicht (FMA) ermöglicht werden, den Mitgliedsstatus bei 
der "International Organization of Securities Commissions" (IOSCO) 
und den Beobachterstatus beim "Committee of European Securities 
Regulators" (CESR) bzw. der künftigen europäischen 
Finanzmarktaufsichtsbehörde (ESMA) zu erhalten. Regierungschef Klaus 
Tschütscher führt dazu aus: "Damit kann sichergestellt werden, dass 
die liechtensteinischen Finanzintermediäre auch künftig an den 
europäischen und internationalen Finanzmärkten teilnehmen können und 
die Reputation des Finanzplatzes Liechtenstein erhalten bleibt und 
nachhaltig gesichert werden kann."
Amtshilfe wird internationalen Standards angepasst
Die Finanzmärkte sind durch international anerkannte Standards 
reguliert. Nach der Finanzkrise hat sich der internationale Druck, 
diese Standards einzuhalten, verstärkt. Die Standards im 
Wertpapierbereich werden auf internationaler Ebene von der IOSCO und 
auf europäischer Ebene vom CESR (künftig ESMA - European Securities 
and Markets Authority) gesetzt. Die Mitgliedschaft bei diesen 
Organisationen ist nur möglich, wenn sämtliche von ihnen vorgegebenen
Standards, darunter vor allem die Standards im Amtshilfebereich, 
eingehalten werden. "Ein Abseitsstehen kann beträchtliche negative 
Folgen mit sich bringen und die Wettbewerbsposition Liechtensteins 
schwächen", hält Regierungschef Tschütscher dazu fest.
Liechtenstein erfüllt die durch IOSCO und CESR vorgegebenen 
Standards im Amtshilfebereich noch nicht vollumfänglich. Durch die 
vorgeschlagene Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes werden die
bis anhin kritisierten Punkte unter Wahrung des Kundenschutzes nach 
liechtensteinischen Verständnis behoben und die liechtensteinische 
Amtshilfe an die von IOSCO und CESR vorgegebenen Standards angepasst.
Zentraler Punkt der vorgeschlagenen Lösung ist die zeitliche 
Verschiebung des Beschwerderechts nach hinten (nachträgliches 
Beschwerderecht) und die Überprüfung des Amtshilfeersuchens durch 
eine unabhängige richterliche Instanz.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Katja Gey
T +423 236 60 55