Fürstentum Liechtenstein
pafl: Regierung schlägt Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vor / Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und der Reputation des Finanzplatzes Liechtenstein
Vaduz (ots) -
Vaduz, 31. August (pafl) - Für die liechtensteinische Wirtschaft, den Finanzplatz und seine Finanzintermediäre ist es von grösster Wichtigkeit, freien Zugang zu den europäischen und internationalen Finanzmärkten zu haben. Die Regierung unterbreitet deshalb dem Landtag einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.
Mit der Anpassung im Finanzmarktaufsichtsgesetz soll der Finanzmarktaufsicht (FMA) ermöglicht werden, den Mitgliedsstatus bei der "International Organization of Securities Commissions" (IOSCO) und den Beobachterstatus beim "Committee of European Securities Regulators" (CESR) bzw. der künftigen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (ESMA) zu erhalten. Regierungschef Klaus Tschütscher führt dazu aus: "Damit kann sichergestellt werden, dass die liechtensteinischen Finanzintermediäre auch künftig an den europäischen und internationalen Finanzmärkten teilnehmen können und die Reputation des Finanzplatzes Liechtenstein erhalten bleibt und nachhaltig gesichert werden kann."
Amtshilfe wird internationalen Standards angepasst
Die Finanzmärkte sind durch international anerkannte Standards reguliert. Nach der Finanzkrise hat sich der internationale Druck, diese Standards einzuhalten, verstärkt. Die Standards im Wertpapierbereich werden auf internationaler Ebene von der IOSCO und auf europäischer Ebene vom CESR (künftig ESMA - European Securities and Markets Authority) gesetzt. Die Mitgliedschaft bei diesen Organisationen ist nur möglich, wenn sämtliche von ihnen vorgegebenen Standards, darunter vor allem die Standards im Amtshilfebereich, eingehalten werden. "Ein Abseitsstehen kann beträchtliche negative Folgen mit sich bringen und die Wettbewerbsposition Liechtensteins schwächen", hält Regierungschef Tschütscher dazu fest.
Liechtenstein erfüllt die durch IOSCO und CESR vorgegebenen Standards im Amtshilfebereich noch nicht vollumfänglich. Durch die vorgeschlagene Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes werden die bis anhin kritisierten Punkte unter Wahrung des Kundenschutzes nach liechtensteinischen Verständnis behoben und die liechtensteinische Amtshilfe an die von IOSCO und CESR vorgegebenen Standards angepasst. Zentraler Punkt der vorgeschlagenen Lösung ist die zeitliche Verschiebung des Beschwerderechts nach hinten (nachträgliches Beschwerderecht) und die Überprüfung des Amtshilfeersuchens durch eine unabhängige richterliche Instanz.
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