Fürstentum Liechtenstein
pafl: Verordnungen im Bereich der Kommunikationsdienste erlassen
Vaduz (ots) -
Vaduz, 31. August (pafl) - Die Regierung hat folgende abgeänderte Kommunikations-Verordnungen erlassen: Verordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Regulierungsbehörde im Bereich der elektronischen Kommunikation, Verordnung über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, Verordnung über Funkanlagen und Kommunikationsendeinrichtungen sowie Verordnung über die Erhebung von Verwaltungs- und Nutzungsgebühren nach dem Kommunikationsgesetz. Weiters wurde die Kundmachung über die Festlegung der sachlich und räumlich relevanten Kommunikationsmärkte aufgehoben.
Durch die abgeänderten Verordnungen werden einerseits verschiedene EWR-Rechtsakte umgesetzt und andererseits bestehende Regelungsdefizite abgebaut. Die EWR-Rechtsakte betreffen unter anderem folgende Bereiche: Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsendeinrichtungen, Informationspflicht der Anbieter gegenüber der Regulierungsbehörde und gegenseitige Anerkennung der Konformität von Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen.
Die abgeänderte Gebührenverordnung trägt nun dem Umstand Rechnung, dass mit der Beseitigung des Konzessionssystems die Konzessionsgebühren wegfallen. Es werden keine neuen allgemeinen Gebühren eingeführt, sondern es werden entsprechend dem Verursacherprinzip Gebühren für konkrete Tätigkeiten der Regulierungsbehörde eingehoben.
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Amt für Kommunikation
Kurt Bühler
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