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pafl: Behörden diskutieren Versicherbarkeit der Nanotechnologien

16.09.2010 – 12:15 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 16. September (pafl) - Behördenvertreter aus
Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein diskutierten 
auf Einladung Liechtensteins im Rahmen des 4. Internationalen 
Nano-Behördendialogs aktuelle Entwicklungen im Bereich 
Nanotechnologie. Im Vordergrund standen juristische und fachliche 
Fragen der Versicherbarkeit der Nanotechnologie sowie der 
Regulierung.
Liechtenstein als Gastgeberland für den 4. Nano-Behördendialog
Als Gastgeber des diesjährigen Behördendialogs begrüssten 
Regierungsrätin Renate Müssner und Helmut Kindle, Leiter des Amtes 
für Umweltschutz, die Teilnehmenden. Renate Müssner betonte 
einleitend, dass der Dialog zwischen den Behördenvertretern der 
deutschsprachigen Länder für alle Beteiligten von grossem Nutzen sei,
weil die Entwicklungen auf dem Gebiet der Nanotechnologien sehr rasch
voranschritten und in vielen Bereichen unseres Lebens bereits 
Nanomaterialien zu finden seien. Um die Sicherheit für Mensch und 
Umwelt zu gewährleisten und auf der anderen Seite Innovationen zu 
ermöglichen, stelle der grenzüberschreitende Dialog unter den 
Behörden und mit Vertretern von Unternehmen und Verbänden nach dem 
Modell des Nano-Behördendialogs eine ausgezeichnete Möglichkeit für 
einen informellen und unbürokratischen Austausch dar.
Nanotechnologie: Versicherbarkeit im Fokus
Nanotechnologie gilt als Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts
mit riesigem wirtschaftlichem Potential. Bereits sind viele Produkte 
auf dem Markt, die Nanomaterialien enthalten. Neben den Chancen 
müssen aber auch die möglichen Risiken im Auge behalten werden. Der 
Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Konsumenten vor potentiellen
Gefahren durch Nanomaterialien stellt die Behörden weltweit vor 
grosse Herausforderungen, da für viele synthetische Nanomaterialien 
erst wenige Risikodaten verfügbar sind. Es stellt sich damit die 
Frage, ob und wie bestehende Gesetze angepasst werden müssen, um eine
sichere Entwicklung zu gewährleisten. Im Hinblick auf die Deckung von
potentiellen Nano-Risiken spielt auch die Frage der Versicherbarkeit 
von Nanotechnologien eine wichtige Rolle. Im Zentrum des diesjährigen
Nano-Behördendialogs standen deshalb praktische Fragen der 
Versicherbarkeit dieser neuen Technologie.
Versicherungen beschäftigen sich mit Nanotechnologie-Risiken
Christoph Meili, Geschäftsführer der Innovationsgesellschaft, St. 
Gallen, betonte in seiner Einführung, dass das Thema der 
Versicherbarkeit von nanotechnologischen Produkten und Anwendungen 
wichtiger werde im Hinblick auf die bereits grosse und laufend 
steigende Vielfalt an Nano-Produkten auf dem Markt. Nanotechnologisch
verbesserte Sonnencremes, Textilien oder Verpackungen müssen 
versichert werden, um vermarktet zu werden. Stefan Kohler, Partner 
der Anwaltskanzlei Vischer, stellte in seinem Einführungsreferat die 
juristischen Grundlagen der Versicherbarkeit dar und erläuterte die 
verschiedenen Haftungsarten. Anschliessend beleuchteten Daniel Knüsli
(Zurich Financial Services), Thomas Epprecht (SwissRe) und Gerhard 
Schmid (Münchner Rück) das Risikoprofil der Nanotechnologie aus Sicht
von Versicherungen. Die Ausführungen machten deutlich, dass 
Nanotechnologien und insbesondere synthetische Nanomaterialien für 
Versicherungen bereits heute ein wichtiges Thema sind. Als Industrie-
und Behördenpartner möchten die Versicherer dazu beitragen, dass die 
Nanotechnologie von Unternehmen für sichere und nachhaltige Produkte 
genutzt werden kann. Gleichzeitig dürfen aber bei synthetischen 
Nanomaterialien keine unkontrollierten Risiken eingegangen werden, 
und eine Wiederholung der Asbest-Problematik gelte es zu vermeiden.
Experte fordert Monitoring und ortet Regelungslücken
Am zweiten Tag zog Professor Rainer Schweizer von der Universität 
St. Gallen einen Vergleich zwischen der Nanotechnologie und der 
Gentechnologie und verwies dabei auf Gemeinsamkeiten und 
Unterschiede. Im Gegensatz zur Gentechnologie gibt es für die 
Nanotechnologie bis heute keine eigene Gesetzgebung. Schweizer 
meinte, dass sowohl im schweizerischen Recht und wohl auch im Recht 
anderer europäischer Länder Regelungslücken insbesondere im 
Stoffrecht (Chemikalienrecht) und beim Recht des Arbeitnehmerschutzes
auszumachen seien. Gleichzeitig plädierte er dafür, dass Risiken 
durch synthetische Nanomaterialien für die Umwelt und die menschliche
Gesundheit durch ein Monitoring zu überwachen seien.
Zum Schluss beleuchtete Renate Paumann vom österreichischen 
Lebensministerium in Wien die derzeitigen Aktivitäten auf 
Europäischer Ebene, wo im Rahmen der REACH-Verordnung auch 
Nanomaterialien erfasst und reguliert werden. Es wurde über Synergien
und mögliche Kooperationen zwischen Behörden, Versicherungen und der 
Industrie diskutiert. Eine wichtige Rolle für eine sichere und 
nachhaltige Entwicklung der Nanotechnologie spielt neben der 
Eigenverantwortung der Hersteller und Inverkehrbringer auch die 
Sicherstellung des Informationsflusses. Innerhalb der Lieferkette und
zwischen der Industrie und den Behörden muss sichergestellt werden, 
dass sicherheitsrelevante Informationen ausgetauscht werden. Damit 
soll erreicht werden, dass Risiken frühzeitig erkannt und Massnahmen 
proaktiv eingeleitet werden können.
Kasten: Der Nano-Behördendialog
Der Nano-Behördendialog ist eine internationale Plattform für 
Behörden-, Verbands- und Industrievertreter aus Deutschland, 
Österreich, Liechtenstein und der Schweiz. Ziel der Plattform ist der
informelle, grenzüberschreitende Dialog und der Erfahrungsaustausch 
zu einem aktuellen Thema rund um die Nanotechnologie. Die Plattform 
wird seit 2007 im Auftrag der Behörden von der 
Innovationsgesellschaft, St. Gallen, organisiert und moderiert.

Kontakt:

Amt für Umweltschutz, Helmut Kindle
T +423 236 61 97
helmut.kindle@aus.llv.li
Die Innovationsgesellschaft, St. Gallen, Christoph Meili
T +41 71 274 74 17
christoph.meili@unisg.ch