Fürstentum Liechtenstein
pafl: Behörden diskutieren Versicherbarkeit der Nanotechnologien
Vaduz (ots) -
Vaduz, 16. September (pafl) - Behördenvertreter aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein diskutierten auf Einladung Liechtensteins im Rahmen des 4. Internationalen Nano-Behördendialogs aktuelle Entwicklungen im Bereich Nanotechnologie. Im Vordergrund standen juristische und fachliche Fragen der Versicherbarkeit der Nanotechnologie sowie der Regulierung.
Liechtenstein als Gastgeberland für den 4. Nano-Behördendialog
Als Gastgeber des diesjährigen Behördendialogs begrüssten Regierungsrätin Renate Müssner und Helmut Kindle, Leiter des Amtes für Umweltschutz, die Teilnehmenden. Renate Müssner betonte einleitend, dass der Dialog zwischen den Behördenvertretern der deutschsprachigen Länder für alle Beteiligten von grossem Nutzen sei, weil die Entwicklungen auf dem Gebiet der Nanotechnologien sehr rasch voranschritten und in vielen Bereichen unseres Lebens bereits Nanomaterialien zu finden seien. Um die Sicherheit für Mensch und Umwelt zu gewährleisten und auf der anderen Seite Innovationen zu ermöglichen, stelle der grenzüberschreitende Dialog unter den Behörden und mit Vertretern von Unternehmen und Verbänden nach dem Modell des Nano-Behördendialogs eine ausgezeichnete Möglichkeit für einen informellen und unbürokratischen Austausch dar.
Nanotechnologie: Versicherbarkeit im Fokus
Nanotechnologie gilt als Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts mit riesigem wirtschaftlichem Potential. Bereits sind viele Produkte auf dem Markt, die Nanomaterialien enthalten. Neben den Chancen müssen aber auch die möglichen Risiken im Auge behalten werden. Der Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Konsumenten vor potentiellen Gefahren durch Nanomaterialien stellt die Behörden weltweit vor grosse Herausforderungen, da für viele synthetische Nanomaterialien erst wenige Risikodaten verfügbar sind. Es stellt sich damit die Frage, ob und wie bestehende Gesetze angepasst werden müssen, um eine sichere Entwicklung zu gewährleisten. Im Hinblick auf die Deckung von potentiellen Nano-Risiken spielt auch die Frage der Versicherbarkeit von Nanotechnologien eine wichtige Rolle. Im Zentrum des diesjährigen Nano-Behördendialogs standen deshalb praktische Fragen der Versicherbarkeit dieser neuen Technologie.
Versicherungen beschäftigen sich mit Nanotechnologie-Risiken
Christoph Meili, Geschäftsführer der Innovationsgesellschaft, St. Gallen, betonte in seiner Einführung, dass das Thema der Versicherbarkeit von nanotechnologischen Produkten und Anwendungen wichtiger werde im Hinblick auf die bereits grosse und laufend steigende Vielfalt an Nano-Produkten auf dem Markt. Nanotechnologisch verbesserte Sonnencremes, Textilien oder Verpackungen müssen versichert werden, um vermarktet zu werden. Stefan Kohler, Partner der Anwaltskanzlei Vischer, stellte in seinem Einführungsreferat die juristischen Grundlagen der Versicherbarkeit dar und erläuterte die verschiedenen Haftungsarten. Anschliessend beleuchteten Daniel Knüsli (Zurich Financial Services), Thomas Epprecht (SwissRe) und Gerhard Schmid (Münchner Rück) das Risikoprofil der Nanotechnologie aus Sicht von Versicherungen. Die Ausführungen machten deutlich, dass Nanotechnologien und insbesondere synthetische Nanomaterialien für Versicherungen bereits heute ein wichtiges Thema sind. Als Industrie- und Behördenpartner möchten die Versicherer dazu beitragen, dass die Nanotechnologie von Unternehmen für sichere und nachhaltige Produkte genutzt werden kann. Gleichzeitig dürfen aber bei synthetischen Nanomaterialien keine unkontrollierten Risiken eingegangen werden, und eine Wiederholung der Asbest-Problematik gelte es zu vermeiden.
Experte fordert Monitoring und ortet Regelungslücken
Am zweiten Tag zog Professor Rainer Schweizer von der Universität St. Gallen einen Vergleich zwischen der Nanotechnologie und der Gentechnologie und verwies dabei auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Im Gegensatz zur Gentechnologie gibt es für die Nanotechnologie bis heute keine eigene Gesetzgebung. Schweizer meinte, dass sowohl im schweizerischen Recht und wohl auch im Recht anderer europäischer Länder Regelungslücken insbesondere im Stoffrecht (Chemikalienrecht) und beim Recht des Arbeitnehmerschutzes auszumachen seien. Gleichzeitig plädierte er dafür, dass Risiken durch synthetische Nanomaterialien für die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch ein Monitoring zu überwachen seien.
Zum Schluss beleuchtete Renate Paumann vom österreichischen Lebensministerium in Wien die derzeitigen Aktivitäten auf Europäischer Ebene, wo im Rahmen der REACH-Verordnung auch Nanomaterialien erfasst und reguliert werden. Es wurde über Synergien und mögliche Kooperationen zwischen Behörden, Versicherungen und der Industrie diskutiert. Eine wichtige Rolle für eine sichere und nachhaltige Entwicklung der Nanotechnologie spielt neben der Eigenverantwortung der Hersteller und Inverkehrbringer auch die Sicherstellung des Informationsflusses. Innerhalb der Lieferkette und zwischen der Industrie und den Behörden muss sichergestellt werden, dass sicherheitsrelevante Informationen ausgetauscht werden. Damit soll erreicht werden, dass Risiken frühzeitig erkannt und Massnahmen proaktiv eingeleitet werden können.
Kasten: Der Nano-Behördendialog
Der Nano-Behördendialog ist eine internationale Plattform für Behörden-, Verbands- und Industrievertreter aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz. Ziel der Plattform ist der informelle, grenzüberschreitende Dialog und der Erfahrungsaustausch zu einem aktuellen Thema rund um die Nanotechnologie. Die Plattform wird seit 2007 im Auftrag der Behörden von der Innovationsgesellschaft, St. Gallen, organisiert und moderiert.
Kontakt:
Amt für Umweltschutz, Helmut Kindle
T +423 236 61 97
helmut.kindle@aus.llv.li
Die Innovationsgesellschaft, St. Gallen, Christoph Meili
T +41 71 274 74 17
christoph.meili@unisg.ch