Fürstentum Liechtenstein
pafl: Unfallversicherungsgesetz in der Vernehmlassung
Vaduz (ots) -
Vaduz, 24. September (pafl) - Die Regierung hat den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz) verabschiedet. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesanpassung soll der Landesbeitrag an die Nichtberufsunfallsversicherung (NBU) ab dem Jahr 2012 abgeschafft werden. Der Landeshaushalt wird dadurch um 12 bis 13 Millionen Franken jährlich entlastet.
Das Gesetz über die obligatorische Unfallversicherung garantiert den Schutz vor den Folgen eines Unfalls oder einer Berufskrankheit in Form von Heilungskosten, Taggeldern und Renten. Während die Prämie für Berufsunfälle gänzlich vom Arbeitgeber zu bezahlen ist, sieht das Gesetz heute vor, dass die Prämie für Nichtberufsunfälle zu 2/3 vom Arbeitnehmer und zu 1/3 vom Land getragen wird. Damit deckt der Staat einen Teil der sogenannten Freizeitunfälle ab.
Im Massnahmenpaket der Regierung zur Sanierung des Landeshaushalts, das vom Landtag genehmigt wurde, ist die Abschaffung des Landesbeitrags an die Prämien der Nichtberufsunfallversicherung enthalten. Die Versicherten werden bei einer Abschaffung des Landesbeitrags, je nach Jahreseinkommen, maximal um zusätzlich 660 Franken pro Jahr belastet.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassung endet am 17. Dezember 2010.
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Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
T +423 236 63 28