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pafl: Unfallversicherungsgesetz in der Vernehmlassung

24.09.2010 – 14:28 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 24. September (pafl) - Die Regierung hat den
Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über die 
obligatorische Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz) 
verabschiedet. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesanpassung soll der 
Landesbeitrag an die Nichtberufsunfallsversicherung (NBU) ab dem Jahr
2012 abgeschafft werden. Der Landeshaushalt wird dadurch um 12 bis 13
Millionen Franken jährlich entlastet.
Das Gesetz über die obligatorische Unfallversicherung garantiert 
den Schutz vor den Folgen eines Unfalls oder einer Berufskrankheit in
Form von Heilungskosten, Taggeldern und Renten. Während die Prämie 
für Berufsunfälle gänzlich vom Arbeitgeber zu bezahlen ist, sieht das
Gesetz heute vor, dass die Prämie für Nichtberufsunfälle zu 2/3 vom 
Arbeitnehmer und zu 1/3 vom Land getragen wird. Damit deckt der Staat
einen Teil der sogenannten Freizeitunfälle ab.
Im Massnahmenpaket der Regierung zur Sanierung des 
Landeshaushalts, das vom Landtag genehmigt wurde, ist die Abschaffung
des Landesbeitrags an die Prämien der Nichtberufsunfallversicherung 
enthalten. Die Versicherten werden bei einer Abschaffung des 
Landesbeitrags, je nach Jahreseinkommen, maximal um zusätzlich 660 
Franken pro Jahr belastet.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) 
bezogen werden. Die Vernehmlassung endet am 17. Dezember 2010.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
T +423 236 63 28