Fürstentum Liechtenstein
pafl: Neukonzeption des Strahlenschutzes
Vaduz (ots) -
Vaduz, 28. September (pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag einen Bericht und Antrag zur Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat betreffend die Zusammenarbeit im Bereich des Strahlenschutzes vom 14. September 2010 sowie zur Schaffung eines neuen Strahlenschutzgesetzes. Mit dieser Vorlage sollen die derzeit unbefriedigende Situation auf dem Gebiet des Strahlenschutzes behoben und die Gesetzgebung sowie der damit verbundene Vollzug in den Bereichen Industrie, Gewerbe, Umwelt und radioaktive Abfälle sowie in den Bereichen Medizin, Ausbildungsstätten und Bevölkerungsschutz einheitlich geregelt werden.
Auf der Grundlage der Vereinbarung wird die schweizerische Strahlenschutzgesetzgebung in Liechtenstein anwendbar erklärt. Der Vollzug wird in Liechtenstein durch liechtensteinische Behörden mit fachtechnischer Unterstützung durch die zuständigen schweizerischen Behörden und Fachstellen im Auftragsverhältnis erfolgen. Das neue Strahlenschutzgesetz legt als Durchführungsgesetz zur Vereinbarung Organisation, Zuständigkeiten, Rechtsschutz und Verfahren fest. Mit der vorliegenden Lösung bleibt die Souveränität Liechtensteins im relevanten Bereich grundsätzlich erhalten, insbesondere bleibt der Rechtsweg in Liechtenstein gewährleistet. Gleichzeitig kann aber die etablierte Zusammenarbeit mit der Schweiz in einem klar definierten Rahmen weitergeführt werden.
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