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pafl: Neukonzeption des Strahlenschutzes

28.09.2010 – 15:42 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 28. September (pafl) - Die Regierung
unterbreitet dem Landtag einen Bericht und Antrag zur Vereinbarung 
zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem 
Schweizerischen Bundesrat betreffend die Zusammenarbeit im Bereich 
des Strahlenschutzes vom 14. September 2010 sowie zur Schaffung eines
neuen Strahlenschutzgesetzes. Mit dieser Vorlage sollen die derzeit 
unbefriedigende Situation auf dem Gebiet des Strahlenschutzes behoben
und die Gesetzgebung sowie der damit verbundene Vollzug in den 
Bereichen Industrie, Gewerbe, Umwelt und radioaktive Abfälle sowie in
den Bereichen Medizin, Ausbildungsstätten und Bevölkerungsschutz 
einheitlich geregelt werden.
Auf der Grundlage der Vereinbarung wird die schweizerische 
Strahlenschutzgesetzgebung in Liechtenstein anwendbar erklärt. Der 
Vollzug wird in Liechtenstein durch liechtensteinische Behörden mit 
fachtechnischer Unterstützung durch die zuständigen schweizerischen 
Behörden und Fachstellen im Auftragsverhältnis erfolgen. Das neue 
Strahlenschutzgesetz legt als Durchführungsgesetz zur Vereinbarung 
Organisation, Zuständigkeiten, Rechtsschutz und Verfahren fest. Mit 
der vorliegenden Lösung bleibt die Souveränität Liechtensteins im 
relevanten Bereich grundsätzlich erhalten, insbesondere bleibt der 
Rechtsweg in Liechtenstein gewährleistet. Gleichzeitig kann aber die 
etablierte Zusammenarbeit mit der Schweiz in einem klar definierten 
Rahmen weitergeführt werden.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler
T +423 236 60 61