Fürstentum Liechtenstein
pafl: Mediengesetze in der Vernehmlassung
Vaduz (ots) -
Vaduz, 28. September (pafl) - Die Regierung hat den Vernehmlassungsbericht über die Revision des Medienrechts (Abänderung des Mediengesetzes und des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk) genehmigt. Durch die Änderungen in den Mediengesetzen soll die neue sogenannte Fernsehrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.
Das liechtensteinische Medienrecht basiert im Wesentlichen auf dem Mediengesetz und auf dem Gesetz über den Liechtensteinischen Rundfunk. Mit den rundfunkrechtlichen Bestimmungen in diesen beiden Gesetzen werden vorrangig EWR-Rechtsvorschriften umgesetzt, beispielsweise die Richtlinie zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit. Diese Fernsehrichtlinie wurde im Jahr 2007 grundlegend geändert, und diese Änderungen sollen durch Anpassung der rundfunkrechtlichen Bestimmungen des liechtensteinischen Medienrechts umgesetzt werden.
Weiters wurden auch die ausländischen Rezeptionsvorlagen des liechtensteinischen Medienrechts teilweise grundlegend novelliert. Mit der vorliegenden Medienrechtsrevision beabsichtigt die Regierung daher, neben der Umsetzung der Fernsehrichtlinie auch die Novellierungen der Rezeptionsvorlagen selektiv nachzuvollziehen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassung endet am 17. Dezember 2010.
Kontakt:
Ressort Wirtschaft
Martin Frick
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