Fürstentum Liechtenstein
pafl: Regierung verabschiedet Stellungnahme zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen Personen
Vaduz (ots) -
Vaduz, 28. September (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. September 2010 die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen Personen zuhanden des Landtags genehmigt.
Mit der Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung werden sowohl die materiellen als auch verfahrensrechtlichen Voraussetzungen zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen Personen in Liechtenstein geschaffen.
Der Landtag hat die Regierungsvorlage anlässlich der ersten Lesung am 26. Mai 2010 grundsätzlich begrüsst. Die Regierung beantwortet mit der Stellungnahme die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen. Dies betrifft insbesondere die Fragen nach dem Höchstmass der Strafdrohung für juristische Personen, der Aufnahme von spezifischen Milderungs- und Erschwerungsgründen, dem konkreten Anwendungsbereich der neuen Normen und dem Kreis der Sanktionsadressaten.
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Ressort Justiz
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