Fürstentum Liechtenstein
pafl: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Abänderung des Rechtshilfegesetzes
Vaduz (ots) -
Vaduz, 28. September (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. September 2010 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Rechtshilfegesetzes zuhanden des Landtags genehmigt.
Mit der Abänderung von Art. 59 Abs. 1 des Rechtshilfegesetzes wird der Judikatur des Staatsgerichtshofes Rechnung getragen. Die Zulassung ausländischer Beamter bei Rechtshilfehandlungen in Liechtenstein soll künftig nach einer allfälligen Bewilligung durch das Ressort Justiz der Entscheidung durch das Landgericht unterliegen, welche als materieller Bestandteil des Landgerichtsbeschlusses über die Zulässigkeit der begehrten Rechtshilfe im ordentlichen Instanzenzug angefochten werden kann.
Kontakt:
Ressort Justiz
Harald Oberdorfer
T +423 236 65 90