Fürstentum Liechtenstein
pafl: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Stiftung Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAK) und Neubestellung des Stiftungsrates
Vaduz (ots) -
Vaduz, 30. September (pafl) - Die Stiftung Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAK) ist derzeit eine privatrechtliche Stiftung und die Dachorganisation für die Heime Haus St. Florin, Vaduz, Haus St. Laurentius, Schaan, Haus St. Martin, Eschen, Haus St. Mamertus, Triesen, die Stelle Kontakt und Beratung Alterspflege sowie die Zentralküche.
Die Stiftung LAK hat den Zweck, die bestmögliche Beratung und Betreuung der in Liechtenstein wohnhaften Betagten, Kranken und Hilfsbedürftigen sicherzustellen sowie vorbeugende Massnahmen zu gewährleisten, um der Entstehung von Hilfsbedürftigkeit entgegenzuwirken
Finanziell getragen wird die Stiftung von den Gemeinden und dem Land. Der Stiftungsrat der LAK besteht derzeit aus 16 Mitgliedern, wobei die Gemeinden mit elf Mitgliedern und das Land mit zwei Mitgliedern vertreten sind. Die derzeitige Organisationsstruktur sowie die Ausgestaltung als privatrechtliche Stiftung genügen den Anforderungen einer "Good-Corporate-Governance" nicht mehr. Im Zusammenhang mit der Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen soll für die LAK daher eine spezialgesetzliche Regelung geschaffen und die privatrechtliche Stiftung in eine selbständige Stiftung des öffentlichen Rechts überführt werden.
Im neuen Gesetz über die Stiftung LAK, welches am 1. Oktober 2010 in Kraft treten wird, wird deren Organisation neu geregelt. Durch eine Redimensionierung und Professionalisierung des Stiftungsrates wird eine effiziente, zeitgemässe Organisationsform geschaffen. Anstelle der heute 16 Stiftungsratsmitglieder soll in Zukunft ein Fachgremium von fünf Mitgliedern die Geschicke der Stiftung lenken. Die grundsätzliche Strategie der Stiftung sowie die Eckwerte der Finanzplanung werden von einem eigens geschaffenen Strategierat formuliert, der sich aus den Vorstehern der elf Gemeinden zusammensetzt. Hierdurch ist in Zukunft gewährleistet, dass die Stiftung LAK eine gemeinsame Einrichtung von Land und Gemeinden bleibt. Als Vorsitzender des Strategiegrates wurde Gregor Ott, Vorsteher Eschen, bestimmt.
Durch die Neuorganisation der Stiftung werden die Aufgaben und Kompetenzen der verschiedenen Gremien klar definiert und den Anforderungen einer "Good-Corporate-Governance" angepasst.
Die Regierung hat am Dienstag, 28. September 2010, den Stiftungsrat der LAK bestellt. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
- Horst Büchel, Triesenberg, Stiftungsratspräsident - Norman Hoop, Gamprin - Maria Madl, Triesen - Silvia Rheinberger, Vaduz - Thomas Riegger, Eichberg
Kontakt:
Ressort Soziales
Cornelia Marxer
T +423 236 61 79