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pafl: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Stiftung Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAK) und Neubestellung des Stiftungsrates

30.09.2010 – 11:30 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 30. September (pafl) - Die Stiftung
Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAK) ist derzeit eine 
privatrechtliche Stiftung und die Dachorganisation für die Heime Haus
St. Florin, Vaduz, Haus St. Laurentius, Schaan, Haus St. Martin, 
Eschen, Haus St. Mamertus, Triesen, die Stelle Kontakt und Beratung 
Alterspflege sowie die Zentralküche.
Die Stiftung LAK hat den Zweck, die bestmögliche Beratung und 
Betreuung der in Liechtenstein wohnhaften Betagten, Kranken und 
Hilfsbedürftigen sicherzustellen sowie vorbeugende Massnahmen zu 
gewährleisten, um der Entstehung von Hilfsbedürftigkeit 
entgegenzuwirken
Finanziell getragen wird die Stiftung von den Gemeinden und dem 
Land. Der Stiftungsrat der LAK besteht derzeit aus 16 Mitgliedern, 
wobei die Gemeinden mit elf Mitgliedern und das Land mit zwei 
Mitgliedern vertreten sind. Die derzeitige Organisationsstruktur 
sowie die Ausgestaltung als privatrechtliche Stiftung genügen den 
Anforderungen einer "Good-Corporate-Governance" nicht mehr. Im 
Zusammenhang mit der Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher 
Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen 
soll für die LAK daher eine spezialgesetzliche Regelung geschaffen 
und die privatrechtliche Stiftung in eine selbständige Stiftung des 
öffentlichen Rechts überführt werden.
Im neuen Gesetz über die Stiftung LAK, welches am 1. Oktober 2010 
in Kraft treten wird, wird deren Organisation neu geregelt. Durch 
eine Redimensionierung und Professionalisierung des Stiftungsrates 
wird eine effiziente, zeitgemässe Organisationsform geschaffen. 
Anstelle der heute 16 Stiftungsratsmitglieder soll in Zukunft ein 
Fachgremium von fünf Mitgliedern die Geschicke der Stiftung lenken. 
Die grundsätzliche Strategie der Stiftung sowie die Eckwerte der 
Finanzplanung werden von einem eigens geschaffenen Strategierat 
formuliert, der sich aus den Vorstehern der elf Gemeinden 
zusammensetzt. Hierdurch ist in Zukunft gewährleistet, dass die 
Stiftung LAK eine gemeinsame Einrichtung von Land und Gemeinden 
bleibt. Als Vorsitzender des Strategiegrates wurde Gregor Ott, 
Vorsteher Eschen, bestimmt.
Durch die Neuorganisation der Stiftung werden die Aufgaben und 
Kompetenzen der verschiedenen Gremien klar definiert und den 
Anforderungen einer "Good-Corporate-Governance" angepasst.
Die Regierung hat am Dienstag, 28. September 2010, den 
Stiftungsrat der LAK bestellt. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
- Horst Büchel, Triesenberg, Stiftungsratspräsident
- Norman Hoop, Gamprin
- Maria Madl, Triesen
- Silvia Rheinberger, Vaduz
- Thomas Riegger, Eichberg

Kontakt:

Ressort Soziales
Cornelia Marxer
T +423 236 61 79