Fürstentum Liechtenstein
pafl: Landwirtschaftsgesetz in der Vernehmlassung
Vaduz (ots) -
Vaduz, 5. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Oktober den Vernehmlassungsbericht über die Änderung des Landwirtschaftsgesetzes verabschiedet. Die Vernehmlassung läuft bis 3. Dezember 2010.
Das Landwirtschaftsgesetz ist am 1. Juli 2009 in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um ein Rahmengesetz, die detaillierten Vollzugsbestimmungen sind von der Regierung mit Verordnung näher zu regeln. Bei der Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen wurde festgestellt, dass ein paar wenige Präzisierungen und Ergänzungen notwendig sind. Das Landwirtschaftsgesetz soll in folgenden Bereichen abgeändert werden: Bodenverbesserungen, Förderung von Weinbau-Neuanlagen und Vollzug der Weinqualitätsverordnung, Meldepflichten, Verwaltungshilfe, Hagelversicherung und Förderung von Alpinfrastrukturen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Preite-Niedhart
T +423 236 60 93