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pafl: Tötungsdelikt vom 12.04.2010 / Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage

11.10.2010 – 11:42 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 11. Oktober (pafl) - Nach Abschluss der
Voruntersuchung hat die Staatsanwaltschaft gegen den 31-jährigen 
deutschen Beschuldigten, der sich seit der Tat in Untersuchungshaft 
befindet, und gegen die 33-jährige, auf freiem Fuss befindliche, 
liechtensteinische Ehefrau des Opfers Anklage wegen Verbrechens des 
Mordes nach § 75 StGB erhoben. In der Anklage wird den beiden 
Beschuldigten zur Last gelegt, das Opfer in bewusstem und gewolltem 
Zusammenwirken als Mittäter vorsätzlich getötet zu haben, und zwar 
indem der Erstangeklagte dem Opfer Fusstritte und Faustschläge gegen 
Kopf und Oberkörper versetzte und die Zweitangeklagte zumindest 
einmal ebenfalls dem am Boden liegenden Opfer einen Fusstritt in das 
Gesicht versetzte sowie weiters dadurch, dass sie es ca. eine Stunde 
lang unterliess, Hilfe zu holen, obwohl ihr Ehemann schwer verletzt 
am Boden lag. Die Anklage geht davon aus, dass das Opfer einen 
schweren erschütterungsbedingten Schaden des Gehirns und mehrere 
Frakturen, insbesondere im Gesichtsbereich, sowie mehrere blutende 
Wunden im Hals-, Mund- und Gesichtsbereich erlitt. Das austretende 
Blut gelangte in die Atemwege des Opfers und führte zum Ersticken. 
Die Anklage ist nicht rechtskräftig. Die Beschuldigten haben 14 Tage 
Zeit, einen Einspruch an das Obergericht zu erheben. Das Verbrechen 
des Mordes ist mit Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Jahren oder mit 
lebenslänglicher Freiheitsstrafe bedroht.

Kontakt:

Staatsanwaltschaft
Dr. Robert Wallner, Leitender Staatsanwalt
T +423 236 67 40