Fürstentum Liechtenstein
pafl: Tötungsdelikt vom 12.04.2010 / Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage
Vaduz (ots) -
Vaduz, 11. Oktober (pafl) - Nach Abschluss der Voruntersuchung hat die Staatsanwaltschaft gegen den 31-jährigen deutschen Beschuldigten, der sich seit der Tat in Untersuchungshaft befindet, und gegen die 33-jährige, auf freiem Fuss befindliche, liechtensteinische Ehefrau des Opfers Anklage wegen Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB erhoben. In der Anklage wird den beiden Beschuldigten zur Last gelegt, das Opfer in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken als Mittäter vorsätzlich getötet zu haben, und zwar indem der Erstangeklagte dem Opfer Fusstritte und Faustschläge gegen Kopf und Oberkörper versetzte und die Zweitangeklagte zumindest einmal ebenfalls dem am Boden liegenden Opfer einen Fusstritt in das Gesicht versetzte sowie weiters dadurch, dass sie es ca. eine Stunde lang unterliess, Hilfe zu holen, obwohl ihr Ehemann schwer verletzt am Boden lag. Die Anklage geht davon aus, dass das Opfer einen schweren erschütterungsbedingten Schaden des Gehirns und mehrere Frakturen, insbesondere im Gesichtsbereich, sowie mehrere blutende Wunden im Hals-, Mund- und Gesichtsbereich erlitt. Das austretende Blut gelangte in die Atemwege des Opfers und führte zum Ersticken. Die Anklage ist nicht rechtskräftig. Die Beschuldigten haben 14 Tage Zeit, einen Einspruch an das Obergericht zu erheben. Das Verbrechen des Mordes ist mit Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Jahren oder mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bedroht.
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Staatsanwaltschaft
Dr. Robert Wallner, Leitender Staatsanwalt
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