Fürstentum Liechtenstein
pafl: Beitrag der Gemeinden zur Sanierung des Staatshaushaltes - Vernehmlassung gestartet
Vaduz (ots) -
Vaduz, 12. Oktober (pafl) - In seiner Sitzung vom Juni 2010 hat sich der Landtag mit dem Massnahmenpaket zur Sanierung des Landeshaushalts befasst und die Regierung beauftragt, den von ihr vorgeschlagenen Weg zur Ausgabenreduktion weiter zu beschreiten. Ein Teil des Massnahmenpaketes betrifft die Finanzzuweisungen an die Gemeinden. Diese sollen um 50 Millionen Franken gegenüber dem Niveau des Voranschlags 2010 von 165 Millionen Franken reduziert werden. Der entsprechende Vernehmlassungsbericht wurde von der Regierung in ihrer Sitzung vom 12. Oktober 2010 verabschiedet.
Mit dem vorliegenden Vernehmlassungsbericht unterbreitet die Regierung konkrete Vorschläge zur Anpassung des Finanzzuweisungssystems. Durch die Änderung verschiedener Systemparameter soll ein möglichst einheitlicher Rückgang der Finanzzuweisungen bei den einzelnen Gemeinden erreicht werden. Die Regierung bekennt sich jedoch auch klar dazu, dass die Gemeinde Vaduz, die über lange Jahre überdurchschnittlich von den Vorteilen des Finanzplatzes profitiert hat, einen überproportionalen Beitrag leisten muss. Die Regierung ist davon überzeugt, dass die finanziellen Konsequenzen dieser Vorschläge für die Gemeinden zwar einschneidend, aber dennoch tragbar sind. Analog dem Land werden auch die Liechtensteiner Gemeinden ausgaben- und einnahmenseitige Überlegungen anstellen müssen, um den Herausforderungen begegnen zu können, die durch ein reduziertes Einnahmenniveau an die öffentlichen Haushalte gestellt werden.
Konkrete Vorschläge
Der Vorschlag der Regierung zur Anpassung der Parameter des Finanzzuweisungssystems umfasst folgende Komponenten:
- deutliche Reduktion des Mindestfinanzbedarfs für die Finanzausgleichsgemeinden; - Streichung des Gemeindeanteils an der Grundstückgewinnsteuer; - Senkung des Gemeindeanteils an der Kapital- und Ertragssteuer von heute 40 Prozent auf neu 35 Prozent; - Begrenzung des Maximalanteils einer Gemeinde am Kapital- und Ertragssteueranteil bei 25 Prozent (heute 40 Prozent); - Reduktion der Zuschlagssätze für die Finanzausgleichsstufe 2 für kleinere Gemeinden um jeweils 10 Prozent.
Im Rahmen einer Modellrechnung führt die Realisierung dieser Massnahmen in den Gemeinden zu einer Reduktion der Finanzzuweisungen um durchschnittlich 25 Prozent. Bei den kleineren Gemeinden liegt der Rückgang zwischen 14 Prozent und 17 Prozent, bei den grösseren zwischen 20 Prozent und 23 Prozent. Die Gemeinde Vaduz muss aufgrund ihrer ausserordentlichen Ausgangslage einen Rückgang der direkten Steueranteile um rund 50 Prozent hinnehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Erträge der Gemeinden aus der Vermögens- und Erwerbssteuer von den vorgeschlagenen Änderungen nicht betroffen sind.
Die Neuregelung des Finanzzuweisungssystems ist ein nächster wichtiger Schritt im Projekt ausgewogen2015. Dabei steht das grosse Ziel im Mittelpunkt, das strukturelle Defizit des Staatshaushaltes bis zum Jahr 2015 zu beseitigen.
Kontakt:
Ressort Präsidium
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