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pafl: Beitrag der Gemeinden zur Sanierung des Staatshaushaltes - Vernehmlassung gestartet

12.10.2010 – 11:18 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 12. Oktober (pafl) - In seiner Sitzung vom
Juni 2010 hat sich der Landtag mit dem Massnahmenpaket zur Sanierung 
des Landeshaushalts befasst und die Regierung beauftragt, den von ihr
vorgeschlagenen Weg zur Ausgabenreduktion weiter zu beschreiten. Ein 
Teil des Massnahmenpaketes betrifft die Finanzzuweisungen an die 
Gemeinden. Diese sollen um 50 Millionen Franken gegenüber dem Niveau 
des Voranschlags 2010 von 165 Millionen Franken reduziert werden. Der
entsprechende Vernehmlassungsbericht wurde von der Regierung in ihrer
Sitzung vom 12. Oktober 2010 verabschiedet.
Mit dem vorliegenden Vernehmlassungsbericht unterbreitet die 
Regierung konkrete Vorschläge zur Anpassung des 
Finanzzuweisungssystems. Durch die Änderung verschiedener 
Systemparameter soll ein möglichst einheitlicher Rückgang der 
Finanzzuweisungen bei den einzelnen Gemeinden erreicht werden. Die 
Regierung bekennt sich jedoch auch klar dazu, dass die Gemeinde 
Vaduz, die über lange Jahre überdurchschnittlich von den Vorteilen 
des Finanzplatzes profitiert hat, einen überproportionalen Beitrag 
leisten muss. Die Regierung ist davon überzeugt, dass die 
finanziellen Konsequenzen dieser Vorschläge für die Gemeinden zwar 
einschneidend, aber dennoch tragbar sind. Analog dem Land werden auch
die Liechtensteiner Gemeinden ausgaben- und einnahmenseitige 
Überlegungen anstellen müssen, um den Herausforderungen begegnen zu 
können, die durch ein reduziertes Einnahmenniveau an die öffentlichen
Haushalte gestellt werden.
Konkrete Vorschläge
Der Vorschlag der Regierung zur Anpassung der Parameter des 
Finanzzuweisungssystems umfasst folgende Komponenten:
- deutliche Reduktion des Mindestfinanzbedarfs für die 
Finanzausgleichsgemeinden;
- Streichung des Gemeindeanteils an der Grundstückgewinnsteuer;
- Senkung des Gemeindeanteils an der Kapital- und Ertragssteuer von 
heute 40 Prozent auf neu 35 Prozent;
- Begrenzung des Maximalanteils einer Gemeinde am Kapital- und 
Ertragssteueranteil bei 25 Prozent (heute 40 Prozent);
- Reduktion der Zuschlagssätze für die Finanzausgleichsstufe 2 für 
kleinere Gemeinden um jeweils 10 Prozent.
Im Rahmen einer Modellrechnung führt die Realisierung dieser 
Massnahmen in den Gemeinden zu einer Reduktion der Finanzzuweisungen 
um durchschnittlich 25 Prozent. Bei den kleineren Gemeinden liegt der
Rückgang zwischen 14 Prozent und 17 Prozent, bei den grösseren 
zwischen 20 Prozent und 23 Prozent. Die Gemeinde Vaduz muss aufgrund 
ihrer ausserordentlichen Ausgangslage einen Rückgang der direkten 
Steueranteile um rund 50 Prozent hinnehmen. Dabei ist zu 
berücksichtigen, dass die Erträge der Gemeinden aus der Vermögens- 
und Erwerbssteuer von den vorgeschlagenen Änderungen nicht betroffen 
sind.
Die Neuregelung des Finanzzuweisungssystems ist ein nächster 
wichtiger Schritt im Projekt ausgewogen2015. Dabei steht das grosse 
Ziel im Mittelpunkt, das strukturelle Defizit des Staatshaushaltes 
bis zum Jahr 2015 zu beseitigen.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Peter Beck
T +423 236 64 40