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pafl: Regierung verabschiedet den Bericht und Antrag zur Abänderung des Ausländergesetzes, Personenfreizügigkeitsgesetzes und Bürgerrechtsgesetzes

15.10.2010 – 14:33 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 15. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 12. Oktober 2010 den Bericht und Antrag betreffend 
die Abänderung des Ausländergesetzes, des 
Personenfreizügigkeitsgesetzes und des Bürgerrechtsgesetzes zuhanden 
des Landtags verabschiedet. Die Teilrevision der Gesetze ist 
einerseits aufgrund von praktischen Erfahrungen und andererseits 
durch den Beitritt Liechtensteins zu Schengen und die Übernahme des 
Schengen-Besitzstandes in nationales Recht notwendig.
Mit der Teilrevision werden die Bestimmungen über die Anwendung 
von Zwangsmassnahmen und die Strafbestimmungen an die geltende Praxis
angepasst. Des Weiteren wird die EG-Rückführungsrichtlinie ins 
Landesrecht umgesetzt und die Biometrie für Aufenthaltsausweise 
eingeführt. Die Rückführungsrichtlinie ist eine Weiterentwicklung des
Schengenbesitzstandes, deren Ziel in einer Mindestharmonisierung der 
Verfahren bei illegal anwesenden Personen aus Nicht-Schengen-Staaten 
besteht. Die EG-Verordnung über die Biometrie sieht insbesondere vor,
dass im einheitlichen, biometrischen Aufenthaltsausweis auf einem 
Datenchip physische Merkmale des Inhabers gespeichert werden. Auch 
Teile der VIS-Verordnung (Visainformationssystem) sowie des 
Beschlusses über den Zugang bestimmter Behörden der Mitgliedstaaten 
und von Europol zum VIS für Datenabfragen zum Zwecke der Verhütung, 
Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger 
schwerwiegender Straftaten werden durch die Teilrevision umgesetzt.

Kontakt:

Ressort Inneres
Karin Wille
T +423 236 60 23