Fürstentum Liechtenstein
pafl: Neues Gesetz über das Zentrale Personenregister - Gesetzesentwurf in Vernehmlassung
Vaduz (ots) -
Vaduz, 22. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. Oktober 2010 den Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Gesetzes über das Zentrale Personenregister verabschiedet.
Gesetzliche Grundlage für das Personenregister
Das Zentrale Personenregister (ZPR) enthält Daten sämtlicher Einwohner Liechtensteins sowie weiterer natürlicher und juristischer Personen. Dieses Register wird von zahlreichen Amtsstellen in der Liechtensteinischen Landesverwaltung benutzt. Mit dem Gesetz über das Zentrale Personenregister schafft die Regierung die gesetzliche Grundlage für das seit Ende der 90er-Jahre betriebene Personenregister.
Aufbau des Registers
Das Zentrale Personenregister besteht im Wesentlichen aus den zwei Datenkategorien Personen-Stammdaten und Fachdaten. Die Personen-Stammdaten bilden dabei den Kern des Registers. Dazu zählen die Identitätsdaten, die Adressdaten, die Personenstandsdaten sowie die Daten juristischer Personen. Bei allen weiteren Daten handelt es sich um Fachdaten, die in einem technischen oder logischen Zusammenhang mit dem ZPR stehen.
Datenschutz
"Die Sicherstellung des Datenschutzes macht eine gesetzliche Regelung für das ZPR erforderlich", so Regierungschef Klaus Tschütscher. "Die zentralen Forderungen des Datenschutzbeauftragten im Bereich des zentralen Personenregisters werden mit der gegenständlichen Vorlage umgesetzt." Im Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass eine ZPR-Kommission eingesetzt wird, die die notwendigen Bewilligungsverfahren durchführt und die Verantwortung für das Bearbeitungsreglement trägt.
Persönliche Identifikationsnummer (PEID)
Einen weiteren wesentlichen Punkt der gegenständlichen Vorlage stellt die Persönliche Identifikationsnummer (PEID) als eindeutige Identifikationsnummer dar. Sie dient der eindeutigen Identifizierung von Personen und darf - nach einem positiven Genehmigungsverfahren - von den Behörden benutzt werden. Die Verwendung der PEID senkt das Verwechslungsrisiko durch Namensgleichheit und mehrfache Führung veralteter Datensätze. "Durch die persönliche Identifikationsnummer werden Identitätsverwechslungen verhindert und dadurch wird die Rechtssicherheit in der Verwaltungstätigkeit entsprechend gesteigert", erläutert Regierungschef Klaus Tschütscher.
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Ressort Präsidium
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