Fürstentum Liechtenstein
pafl: Eisenbahngesetz wird revidiert
Vaduz (ots) -
Vaduz, 27. Oktober (pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag mit Bericht und Antrag die Totalrevision des aus dem Jahr 1967 stammenden Eisenbahngesetzes. Mit der Totalrevision sollen EWR-rechtliche Vorgaben übernommen und der öffentliche Verkehr im Verbund mit dem Linienverkehr grenzüberschreitend attraktiver gestaltet werden.
Die EU-Richtlinie zur Entwicklung der Eisenbahnen in der Gemeinschaft stellte im Jahr 1991 den ersten Schritt zu einer einheitlichen europäischen Eisenbahnpolitik dar. Mittlerweile wurden innerhalb der sogenannten "Eisenbahnpakete" zahlreiche EWR-Rechtsakte erlassen, die zum Ziel haben, die staatlichen Eisenbahnunternehmen zu wettbewerbsfähigen Bahnen umzugestalten und die national abgeschotteten Eisenbahnmärkte zu öffnen. Von grundlegender Bedeutung ist dabei, dass zwischen Eisenbahninfrastruktur und Eisenbahnverkehr unterschieden wird, verbunden mit einem freien Netzzugang für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen, die zueinander in Wettbewerb treten können.
Die über das Gebiet des Fürstentums Liechtenstein führende Eisenbahnstrecke - von der Staatsgrenze beim st. gallischen Buchs bis zur Staatsgrenze bei Schaanwald - dient fast ausschliesslich dem internationalen Transitverkehr. Seit dem Jahr 2000 verkehrt auch ein beschränkter Regionalverkehr als "Liechtenstein Takt". Die Infrastruktur wird von den Österreichischen Bundesbahnen auf konzessionsrechtlicher Basis betrieben.
Attraktiver, grenzüberschreitender Personennahverkehr
Die Regierung verfolgt das Ziel, den Personennahverkehrs auf der Schiene deutlich zu verbessern. Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer führt dazu aus: "Mit der S-Bahn FL.A.CH soll - im Verbund mit dem Linienbusverkehr - der öffentliche Verkehr in Liechtenstein und grenzüberschreitend deutlich attraktiver gestaltet werden. Das erfordert eine Reihe von Massnahmen beim Ausbau und bei der Nutzung der Bahnstrecke. Daher ist es geboten, nun ein neues Eisenbahngesetz zu schaffen, das die in der Zwischenzeit stattgefundene Entwicklung des EWR-Eisenbahnrechts und die veränderten Bedürfnisse berücksichtigt."
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