Fürstentum Liechtenstein
pafl: Abänderung des Bankengesetzes, des Zahlungsdienstegesetzes und des Marktmissbrauchgesetzes in der Vernehmlassung
Vaduz (ots) -
Vaduz, 28. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. Oktober den Vernehmlassungsbericht über die Abänderung des Bankengesetzes, des Zahlungsdienstegesetzes und des Marktmissbrauchgesetzes verabschiedet. Mit den Abänderungen werden eine bereits in den EWR übernommene Richtlinie sowie weitere noch zu übernehmende Richtlinien in nationales Recht umgesetzt.
Alle Richtlinien umfassen Reformen im Bereich der Finanzdienstleistungen, die Schwachstellen in den Eigenkapitalvorschriften und im Risikomanagement, die insbesondere durch die Geschehnisse der Finanzkrise offengelegt wurden, beseitigen sollen. Zwei Richtlinien (CRD-I-Paket) betreffen bestimmte technische Vorschriften im Zusammenhang mit der Eigenmittelunterlegung von Kredit-, Markt- und operationellen Risiken, die Anerkennung von als Sicherheit an die Bank verpfändeten Lebensversicherungen sowie Verbriefungen. Eine Richtlinie (CRD-II-Paket) betrifft vor allem Verbesserungen im Bereich des Risikomanagements und der Beaufsichtigung von EWR-weit tätigen Banken und Wertpapierunternehmen. Die noch nicht publizierte Richtlinie, bekannt als CRD-III-Paket, umfasst Reformen für das Management von Grosskreditrisiken (Klumpenrisiken), für die Anrechnung von hybriden Finanzinstrumenten zum Kernkapital, für die qualitativen Anforderungen für Investitionen in verbriefte Finanzprodukte, für das Liquiditätsrisikomanagement sowie für angemessene Vergütungspraktiken. Damit werden vorgegebene Standards des Basel-Ausschusses (Basel II) umgesetzt, die insgesamt zur Stabilisierung des Finanzmarktes beitragen sollen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Internetseite (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 30. November 2010.
Kontakt:
Ressort Finanzen
Peter Beck
T +423 236 64 40