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pafl: Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Schaffung eines Patientenverfügungsgesetzes verabschiedet

10.11.2010 – 10:00 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 10. November (pafl) - An der
Regierungssitzung vom 9. November 2010 wurde der Bericht und Antrag 
betreffend die Schaffung eines Patientenverfügungsgesetzes 
verabschiedet.
Mit dem Patientenverfügungsgesetz soll die Autonomie des Patienten
gestärkt und eine Entlastung für die Angehörigen geschaffen werden. 
Zudem soll den Ärzten die Ermittlung des mutmasslichen Parteiwillens 
erleichtert werden.
Bei der Patientenverfügung handelt es sich um eine 
Willenserklärung, mit der eine Person über künftige medizinische 
Behandlungen entscheidet, falls sie zu einem späteren Zeitpunkt die 
Einwilligungsfähigkeit alters- oder krankheitsbedingt verliert.
Bereits nach geltendem Zivil- und Strafrecht hat jeder einsichts- 
und urteilsfähige Patient grundsätzlich das Recht, eine medizinische 
Behandlung abzulehnen. Dennoch bestand eine beträchtliche 
Unsicherheit darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen dieses 
Ablehnungsrecht auch durch Patientenverfügungen ausgeübt werden kann,
die in einem zeitlich mehr oder weniger grossen Abstand zum 
Behandlungszeitpunkt errichtet worden sind. Diese Rechtsunsicherheit 
wird nun mit der Schaffung des Patientenverfügungsgesetzes beseitigt.
"Das vorgeschlagene Patientenverfügungsgesetz versteht sich als 
behutsame Weiterentwicklung bestehender Grundsätze des 
Persönlichkeitsschutzes und dient der Verdeutlichung und der 
Bereinigung von Streitfragen", betont Regierungsrätin Aurelia Frick.

Kontakt:

Ressort Justiz
Ivana Ritter, Leiterin
T +423 236 60 85