Fürstentum Liechtenstein
pafl: Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Schaffung eines Patientenverfügungsgesetzes verabschiedet
Vaduz (ots) -
Vaduz, 10. November (pafl) - An der Regierungssitzung vom 9. November 2010 wurde der Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Patientenverfügungsgesetzes verabschiedet.
Mit dem Patientenverfügungsgesetz soll die Autonomie des Patienten gestärkt und eine Entlastung für die Angehörigen geschaffen werden. Zudem soll den Ärzten die Ermittlung des mutmasslichen Parteiwillens erleichtert werden.
Bei der Patientenverfügung handelt es sich um eine Willenserklärung, mit der eine Person über künftige medizinische Behandlungen entscheidet, falls sie zu einem späteren Zeitpunkt die Einwilligungsfähigkeit alters- oder krankheitsbedingt verliert.
Bereits nach geltendem Zivil- und Strafrecht hat jeder einsichts- und urteilsfähige Patient grundsätzlich das Recht, eine medizinische Behandlung abzulehnen. Dennoch bestand eine beträchtliche Unsicherheit darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen dieses Ablehnungsrecht auch durch Patientenverfügungen ausgeübt werden kann, die in einem zeitlich mehr oder weniger grossen Abstand zum Behandlungszeitpunkt errichtet worden sind. Diese Rechtsunsicherheit wird nun mit der Schaffung des Patientenverfügungsgesetzes beseitigt.
"Das vorgeschlagene Patientenverfügungsgesetz versteht sich als behutsame Weiterentwicklung bestehender Grundsätze des Persönlichkeitsschutzes und dient der Verdeutlichung und der Bereinigung von Streitfragen", betont Regierungsrätin Aurelia Frick.
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