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pafl: Feuerwehrgesetz geht in die Vernehmlassung

10.11.2010 – 10:04 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 10. November (pafl) - Die Regierung hat den
Vernehmlassungsbericht zur Teilrevision des Gesetzes über das 
Feuerwehrwesen genehmigt. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der 
Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - 
Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Frist läuft bis 31. Januar 
2011.
Das geltende Feuerwehrgesetz aus dem Jahr 1990 entspricht in 
einigen Punkten nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Gesetz. 
Eine von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe hat das 
Feuerwehrgesetz auf den vorhandenen Änderungsbedarf hin überprüft. Im
Zuge dieser Überprüfung ist die vorgeschlagene Teilrevision 
ausgearbeitet worden. Mehrere Bestimmungen im Bereich der Aufgaben 
und der Organisation der Feuerwehr, der Verleihung von Dienstgraden, 
der Aufgaben der Feuerwehrkommission und des Feuerwehrkommandanten, 
des Übungsdienstes, der Inspektion, der Kommandoverhältnisse auf dem 
Schadenplatz und der Finanzierung von Dienstleistungen der Feuerwehr 
den heutigen Erfordernissen werden angepasst.
Schwerpunkt der Vorlage bildet die Neuregelung der 
Feuerwehreinsatzpläne. Es ist vorgesehen, dass bei neuen Bauten und 
Anlagen das Hochbauamt innerhalb des Baubewilligungsverfahrens prüft,
ob ein Feuerwehreinsatzplan erforderlich ist. Dabei ist die 
Mitwirkung des örtlichen Feuerwehrkommandanten vorgesehen. Für 
bestehende Bauten und Anlagen soll gemäss der Vernehmlassungsvorlage 
die Feuerwehrkommission der Gemeinde beurteilen, ob ein 
Feuerwehreinsatzplan erforderlich ist.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller
T +423 236 60 92