Fürstentum Liechtenstein
pafl: Feuerwehrgesetz geht in die Vernehmlassung
Vaduz (ots) -
Vaduz, 10. November (pafl) - Die Regierung hat den Vernehmlassungsbericht zur Teilrevision des Gesetzes über das Feuerwehrwesen genehmigt. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Frist läuft bis 31. Januar 2011.
Das geltende Feuerwehrgesetz aus dem Jahr 1990 entspricht in einigen Punkten nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Gesetz. Eine von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe hat das Feuerwehrgesetz auf den vorhandenen Änderungsbedarf hin überprüft. Im Zuge dieser Überprüfung ist die vorgeschlagene Teilrevision ausgearbeitet worden. Mehrere Bestimmungen im Bereich der Aufgaben und der Organisation der Feuerwehr, der Verleihung von Dienstgraden, der Aufgaben der Feuerwehrkommission und des Feuerwehrkommandanten, des Übungsdienstes, der Inspektion, der Kommandoverhältnisse auf dem Schadenplatz und der Finanzierung von Dienstleistungen der Feuerwehr den heutigen Erfordernissen werden angepasst.
Schwerpunkt der Vorlage bildet die Neuregelung der Feuerwehreinsatzpläne. Es ist vorgesehen, dass bei neuen Bauten und Anlagen das Hochbauamt innerhalb des Baubewilligungsverfahrens prüft, ob ein Feuerwehreinsatzplan erforderlich ist. Dabei ist die Mitwirkung des örtlichen Feuerwehrkommandanten vorgesehen. Für bestehende Bauten und Anlagen soll gemäss der Vernehmlassungsvorlage die Feuerwehrkommission der Gemeinde beurteilen, ob ein Feuerwehreinsatzplan erforderlich ist.
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Ressort Inneres
Erik Purgstaller
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