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pafl: Regierung startet Vernehmlassung zur Aufhebung des Milchqualitätsgesetzes

10.11.2010 – 12:15 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 10. November (pafl) - Die Regierung hat den
Vernehmlassungsbericht über die Aufhebung des Gesetzes zur Förderung 
der Qualität und Hygiene von Milch und Milchprodukten genehmigt. 
Damit soll die Parallelgesetzgebung Schweiz-Liechtenstein im Bereich 
Milchqualität und Milchprüfung aufgehoben werden, da die Beibehaltung
des nationalen Rechts zukünftig nicht mehr konsistent mit der neuen 
schweizerischen Rechtslage wäre.
In der Schweiz wird ab 1. Januar 2011 die Milchprüfungsverordnung 
die bisherige Milchqualitätsverordnung ersetzen. Die neue Verordnung 
wird wie die bisherige auf der Basis des Zollvertrags in 
Liechtenstein anwendbar sein, was eine Grundvoraussetzung für die 
Verkehrsfähigkeit des Rohstoffes Milch im gemeinsamen Markt mit der 
Schweiz darstellt.
Um die oben genannte Parallelgesetzgebung zu vermeiden, werden das
Gesetz zur Förderung der Qualität und Hygiene von Milch und 
Milchprodukten und die Verordnung über die Qualitätskontrolle und 
Qualitätsbezahlung der Verkehrsmilch aufgehoben, da diese in 
entscheidenden Bereichen von der zukünftigen schweizerischen 
Gesetzgebung abweichen.
Regierungsrätin Renate Müssner führt dazu aus: "Da ca. 70 Prozent 
der in Liechtenstein produzierten Milch auf dem Schweizer Markt 
abgesetzt werden, ist es unumgänglich, die Systeme in der 
Milchqualitätskontrolle anzugleichen, um Wettbewerbsnachteile zu 
vermeiden. Dies umso mehr, da die Milchqualitätskontrolle in der 
Schweiz zukünftig eigenverantwortlich von der Branche organisiert und
durchgeführt wird."
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen 
werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 31. Dezember 2010.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
T +423 236 63 28