Fürstentum Liechtenstein
pafl: Regierung startet Vernehmlassung zur Aufhebung des Milchqualitätsgesetzes
Vaduz (ots) -
Vaduz, 10. November (pafl) - Die Regierung hat den Vernehmlassungsbericht über die Aufhebung des Gesetzes zur Förderung der Qualität und Hygiene von Milch und Milchprodukten genehmigt. Damit soll die Parallelgesetzgebung Schweiz-Liechtenstein im Bereich Milchqualität und Milchprüfung aufgehoben werden, da die Beibehaltung des nationalen Rechts zukünftig nicht mehr konsistent mit der neuen schweizerischen Rechtslage wäre.
In der Schweiz wird ab 1. Januar 2011 die Milchprüfungsverordnung die bisherige Milchqualitätsverordnung ersetzen. Die neue Verordnung wird wie die bisherige auf der Basis des Zollvertrags in Liechtenstein anwendbar sein, was eine Grundvoraussetzung für die Verkehrsfähigkeit des Rohstoffes Milch im gemeinsamen Markt mit der Schweiz darstellt.
Um die oben genannte Parallelgesetzgebung zu vermeiden, werden das Gesetz zur Förderung der Qualität und Hygiene von Milch und Milchprodukten und die Verordnung über die Qualitätskontrolle und Qualitätsbezahlung der Verkehrsmilch aufgehoben, da diese in entscheidenden Bereichen von der zukünftigen schweizerischen Gesetzgebung abweichen.
Regierungsrätin Renate Müssner führt dazu aus: "Da ca. 70 Prozent der in Liechtenstein produzierten Milch auf dem Schweizer Markt abgesetzt werden, ist es unumgänglich, die Systeme in der Milchqualitätskontrolle anzugleichen, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Dies umso mehr, da die Milchqualitätskontrolle in der Schweiz zukünftig eigenverantwortlich von der Branche organisiert und durchgeführt wird."
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 31. Dezember 2010.
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Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
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