Fürstentum Liechtenstein
pafl: Gleichstellungsgesetz - Regierung beschliesst Abänderung
Vaduz (ots) -
Vaduz, 16. November (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 16. November den Bericht und Antrag zur Abänderung des Gleichstellungsgesetzes genehmigt. Ein künftiger Bestandteil des Gesetzes sind unter anderem Bestimmungen, die die Gleichstellung von Mann und Frau auch ausserhalb des Arbeitsmarktes gewährleisten sollen. Damit schafft die Regierung die rechtliche Grundlage für eine noch bessere Eingliederung von Männern und Frauen in das wirtschaftliche und soziale Leben.
Richtlinien der Europäischen Union sowie des Europäischen Parlaments als Anstoss
Die Richtlinie 2004/113/EG des Rats der Europäischen Union verbietet Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts im Bereich des Zugangs zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. "Die Gleichstellung von Mann und Frau soll damit nicht nur im Erwerbsleben gewährleistet sein. Versicherungen ist es beispielsweise untersagt, Prämien oder Leistungen vom Geschlecht abhängig zu machen. Ausnahmen sind nur dann erlaubt, wenn die unterschiedliche Behandlung auf relevanten und genauen versicherungs-mathematischen und statistischen Grundlagen basiert", erläuterte Regierungschef und Familienminister Klaus Tschütscher.
Die Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlamentes soll die Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit durchsetzen. Diese Systeme bieten Schutz vor den Auswirkungen von Krankheit, Invalidität, Alter, Berufsunfall und Berufskrankheit sowie Arbeitslosigkeit. Die Richtlinie verbietet direkte oder indirekte Diskriminierung und bezieht sich besonders auf die Berücksichtigung des Zivilstandes, der sich nicht auswirken darf auf den Anwendungsbereich der Systeme, den Zugang zu den Systemen, die Beitragspflicht und die Beitragsbemessung, die Berechnung der Leistungen sowie die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch und die Geltungsdauer.
Rechtsvorschriften zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen vereinfachen
Ein weiterer Zweck der Richtlinie des Europäischen Parlamentes ist eine klare und übersichtliche Darstellung der Gleichbehandlung und Gleichstellung von Mann und Frau. "Auch die Regierung will die bestehenden Gleichbehandlungsrichtlinien in einem einzigen Gesetzeswerk zusammenfassen, um sie allen Bürgerinnen und Bürgern noch klarer zu übermitteln", so Familienminister Klaus Tschütscher.
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Ressort Familie und Chancengleichheit
Patricia Wildhaber
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