Fürstentum Liechtenstein
pafl: 10 Jahre staatliche Förderung der höheren Berufsbildung
Vaduz (ots) -
Vaduz, 13. Dezember (pafl) - Liechtenstein ist im August 2000 der Interkantonalen Fachschulvereinbarung (FSV) beigetreten. Die Vereinbarung regelt den Bereich der tertiären Fachschulen (ohne Universitäten und Fachhochschulen). Insbesondere stellt sie den Zugang und die Stellung der im Lande wohnhaften Studierenden sowie die Beitragszahlungen seitens des Staates an die jeweiligen Bildungsinstitutionen der Schweiz sicher.
Sämtliche Bildungsangebote der Vereinbarung werden gefördert
Die Interkantonale Fachschulvereinbarung funktioniert nach dem A-la-carte-Prinzip: Jeder Schweizer Kanton sowie Liechtenstein kann entscheiden, für welche Studiengänge Beiträge geleistet werden. Liechtenstein fördert den Bereich der höheren Berufsbildung über sämtliche Bildungsangebote, die Bestandteil dieser Vereinbarung sind.
Jährlich beginnen rund 150 im Lande wohnhafte Personen einen berufsbegleitenden oder Vollzeit-Lehrgang der höheren Berufsbildung, vorwiegend in den Fachschulen der Kantone St. Gallen, Graubünden und Zürich.
Der Staat unterstützt und fördert die berufliche Weiterbildung
Die höhere Berufsbildung ist ein wichtiger Bestandteil der beruflichen Weiterbildung. Der Staat unterstützt und fördert diese Bildungsangebote im tertiären Bildungsbereich seit mehr als 10 Jahren.
Die Teilnehmenden sowie der Staat tragen die Ausbildungskosten jeweils zur Hälfte. Das heisst beispielsweise, an einer Ausbildung zum "Technischen Kaufmann mit eidg. Fachausweis" am Berufs- und Weiterbildungszentrum bzb in Buchs beteiligen sich die teilnehmende Person mit 1'500 Franken und das Land mit 1'300 Franken an den Semestergebühren.
Insgesamt fördert das Land die Lehrgänge der höheren Fachschulen beziehungsweise die im Lande wohnhaften Teilnehmenden jährlich mit rund 1,5 Millionen Franken.
Zwei Formen der höheren Berufsbildung
Die höhere Berufsbildung vermittelt Qualifikationen, die zum Ausüben einer anspruchs- und verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind. Sie versorgt die Wirtschaft mit ausgewiesenen Fachkräften.
Die höhere Berufsbildung gibt es in zwei Formen: als Prüfungen (Berufsprüfung und höhere Fachprüfung) und als Bildungsgänge an höheren Fachschulen (HF).
Die Berufsprüfung führt zu einer ersten Spezialisierung und fachlichen Vertiefung und schliesst mit einem Fachausweis ab. Sie qualifiziert die Berufsleute, fachliche Verantwortung zu übernehmen. Beispiele dafür sind HR-Fachfrau, Marketingfachmann, Sozialversicherungs-Fachfrau, Elektro-Sicherheitsberater, Logistikfachfrau oder Automobildiagnostiker. Mit der höheren Fachprüfung erwerben sich die Berufsleute Expertenwissen, um beispielsweise eine leitende Funktion übernehmen zu können. Die höhere Fachprüfung schliesst mit einem Diplom ab. Beispiele: Wirtschaftsprüfer, Grenzwächter, Steuerexpertin, Baumeister, Kommunikationsleiterin, Gärtnermeister.
Anlaufstelle: Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung (Kontakt: Telefon 236 72 00 oder E-Mail an info@abb.llv.li) beraten gerne bei Weiterbildungsfragen aller Art und unterstützen bei geplanten Weiterbildungsprojekten. Weitere Informationen zur beruflichen Weiterbildung sind auf der Homepage www.abb.llv.li zu finden.
Kontakt:
Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
Carmen Felah-Walser
T +423 236 72 11