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pafl: 10 Jahre staatliche Förderung der höheren Berufsbildung

13.12.2010 – 10:34 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 13. Dezember (pafl) - Liechtenstein ist im
August 2000 der Interkantonalen Fachschulvereinbarung (FSV) 
beigetreten. Die Vereinbarung regelt den Bereich der tertiären 
Fachschulen (ohne Universitäten und Fachhochschulen). Insbesondere 
stellt sie den Zugang und die Stellung der im Lande wohnhaften 
Studierenden sowie die Beitragszahlungen seitens des Staates an die 
jeweiligen Bildungsinstitutionen der Schweiz sicher.
Sämtliche Bildungsangebote der Vereinbarung werden gefördert
Die Interkantonale Fachschulvereinbarung funktioniert nach dem 
A-la-carte-Prinzip: Jeder Schweizer Kanton sowie Liechtenstein kann 
entscheiden, für welche Studiengänge Beiträge geleistet werden. 
Liechtenstein fördert den Bereich der höheren Berufsbildung über 
sämtliche Bildungsangebote, die Bestandteil dieser Vereinbarung sind.
Jährlich beginnen rund 150 im Lande wohnhafte Personen einen 
berufsbegleitenden oder Vollzeit-Lehrgang der höheren Berufsbildung, 
vorwiegend in den Fachschulen der Kantone St. Gallen, Graubünden und 
Zürich.
Der Staat unterstützt und fördert die berufliche Weiterbildung
Die höhere Berufsbildung ist ein wichtiger Bestandteil der 
beruflichen Weiterbildung. Der Staat unterstützt und fördert diese 
Bildungsangebote im tertiären Bildungsbereich seit mehr als 10 
Jahren.
Die Teilnehmenden sowie der Staat tragen die Ausbildungskosten 
jeweils zur Hälfte. Das heisst beispielsweise, an einer Ausbildung 
zum "Technischen Kaufmann mit eidg. Fachausweis" am Berufs- und 
Weiterbildungszentrum bzb in Buchs beteiligen sich die teilnehmende 
Person mit 1'500 Franken und das Land mit 1'300 Franken an den 
Semestergebühren.
Insgesamt fördert das Land die Lehrgänge der höheren Fachschulen 
beziehungsweise die im Lande wohnhaften Teilnehmenden jährlich mit 
rund 1,5 Millionen Franken.
Zwei Formen der höheren Berufsbildung
Die höhere Berufsbildung vermittelt Qualifikationen, die zum 
Ausüben einer anspruchs- und verantwortungsvollen Berufstätigkeit 
erforderlich sind. Sie versorgt die Wirtschaft mit ausgewiesenen 
Fachkräften.
Die höhere Berufsbildung gibt es in zwei Formen: als Prüfungen 
(Berufsprüfung und höhere Fachprüfung) und als Bildungsgänge an 
höheren Fachschulen (HF).
Die Berufsprüfung führt zu einer ersten Spezialisierung und 
fachlichen Vertiefung und schliesst mit einem Fachausweis ab. Sie 
qualifiziert die Berufsleute, fachliche Verantwortung zu übernehmen. 
Beispiele dafür sind HR-Fachfrau, Marketingfachmann, 
Sozialversicherungs-Fachfrau, Elektro-Sicherheitsberater, 
Logistikfachfrau oder Automobildiagnostiker. Mit der höheren 
Fachprüfung erwerben sich die Berufsleute Expertenwissen, um 
beispielsweise eine leitende Funktion übernehmen zu können. Die 
höhere Fachprüfung schliesst mit einem Diplom ab. Beispiele: 
Wirtschaftsprüfer, Grenzwächter, Steuerexpertin, Baumeister, 
Kommunikationsleiterin, Gärtnermeister.
Anlaufstelle: Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Berufsbildung 
und Berufsberatung (Kontakt: Telefon 236 72 00 oder E-Mail an 
info@abb.llv.li) beraten gerne bei Weiterbildungsfragen aller Art und
unterstützen bei geplanten Weiterbildungsprojekten. Weitere 
Informationen zur beruflichen Weiterbildung sind auf der Homepage 
www.abb.llv.li zu finden.

Kontakt:

Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
Carmen Felah-Walser
T +423 236 72 11