Fürstentum Liechtenstein
pafl: Verordnungen im Bereich der Warenverkehrsfähigkeit aufgehoben
Vaduz (ots) -
Vaduz, 15. Dezember (pafl) - Die Regierung hat die Verordnungen über den Verkehr mit Futtermitteln, Saatgut, Lebensmitteln und Spirituosen im Europäischen Wirtschaftsraum aufgehoben. Damit fallen diese Warengruppen nicht mehr unter das Marktüberwachungs- und Kontrollsystem, welches sicherstellt, dass keine Waren, die zwar dem EWR-Recht, nicht aber dem schweizerischen Recht entsprechen, über die offene Grenze in die Schweiz gelangen.
Mit dem EWR-Abkommen wurden innerhalb der Warenverkehrsfreizügigkeit in Liechtenstein Waren verkehrsfähig, die EU-Standards erfüllten, nicht aber spezifische Produktanforderungen des Zollvertragspartners Schweiz. Um einen Umgehungsverkehr über die offene Grenze zur Schweiz zu unterbinden, hat Liechtenstein ein Marktüberwachungs- und Kontrollsystem eingerichtet. Dieses System wurde im Gesetz über die Verkehrsfähigkeit von Waren verankert. Gestützt auf dieses Gesetz wurde eine Vielzahl von Verordnungen erlassen, die den Verkehr mit den einzelnen Warengruppen im Europäischen Wirtschaftsraum regeln.
Nachdem das Landwirtschaftsabkommen der Schweiz mit der Europäischen Union auf Liechtenstein ausgedehnt wurde, fallen die genannten Warengruppen nicht mehr unter das Marktüberwachungs- und Kontrollsystem. Die entsprechenden Verordnungen können somit aufgehoben werden.
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