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pafl: Verordnungen im Bereich der Warenverkehrsfähigkeit aufgehoben

15.12.2010 – 15:20 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 15. Dezember (pafl) - Die Regierung hat die
Verordnungen über den Verkehr mit Futtermitteln, Saatgut, 
Lebensmitteln und Spirituosen im Europäischen Wirtschaftsraum 
aufgehoben. Damit fallen diese Warengruppen nicht mehr unter das 
Marktüberwachungs- und Kontrollsystem, welches sicherstellt, dass 
keine Waren, die zwar dem EWR-Recht, nicht aber dem schweizerischen 
Recht entsprechen, über die offene Grenze in die Schweiz gelangen.
Mit dem EWR-Abkommen wurden innerhalb der 
Warenverkehrsfreizügigkeit in Liechtenstein Waren verkehrsfähig, die 
EU-Standards erfüllten, nicht aber spezifische Produktanforderungen 
des Zollvertragspartners Schweiz. Um einen Umgehungsverkehr über die 
offene Grenze zur Schweiz zu unterbinden, hat Liechtenstein ein 
Marktüberwachungs- und Kontrollsystem eingerichtet. Dieses System 
wurde im Gesetz über die Verkehrsfähigkeit von Waren verankert. 
Gestützt auf dieses Gesetz wurde eine Vielzahl von Verordnungen 
erlassen, die den Verkehr mit den einzelnen Warengruppen im 
Europäischen Wirtschaftsraum regeln.
Nachdem das Landwirtschaftsabkommen der Schweiz mit der 
Europäischen Union auf Liechtenstein ausgedehnt wurde, fallen die 
genannten Warengruppen nicht mehr unter das Marktüberwachungs- und 
Kontrollsystem. Die entsprechenden Verordnungen können somit 
aufgehoben werden.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
T +423 236 63 28