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pafl: Krankenversicherung: Verordnung abgeändert

15.12.2010 – 15:28 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 15. Dezember (pafl) - Die Regierung hat die
abgeänderte Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz genehmigt. Die 
Abänderungen betreffen einerseits Bestimmungen zur praktischen 
Berufserfahrung von Leistungserbringern im Gesundheitsbereich und 
andererseits den sogenannten Guthrie-Test bei Neugeborenen.
Nach bisher geltender Verordnung ist für Leistungserbringer, die 
noch nicht die für eine eigenverantwortliche Tätigkeit notwendige 
praktische Berufserfahrung verfügen, ein tieferer Tarif vorgesehen. 
Diese Regelung wird gestrichen und die Krankenkassen werden 
angewiesen, mit den betreffenden Personen einen auf die Dauer der 
jeweils geforderten praktischen Berufserfahrung befristeten Vertrag 
abzuschliessen, damit der Status nicht unbegrenzt beibehalten werden 
kann.
Mit dem Guthrie-Test können bei Neugeborenen Erbkrankheiten früh 
erkannt werden. Analog der Regelung in der Schweiz, wo diese Leistung
mittlerweile Teil der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist, 
wird der Guthrie-Test auch in Liechtenstein in den Leistungskatalog 
der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufgenommen.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
T +423 236 63 28