Fürstentum Liechtenstein
pafl: Krankenversicherung: Verordnung abgeändert
Vaduz (ots) -
Vaduz, 15. Dezember (pafl) - Die Regierung hat die abgeänderte Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz genehmigt. Die Abänderungen betreffen einerseits Bestimmungen zur praktischen Berufserfahrung von Leistungserbringern im Gesundheitsbereich und andererseits den sogenannten Guthrie-Test bei Neugeborenen.
Nach bisher geltender Verordnung ist für Leistungserbringer, die noch nicht die für eine eigenverantwortliche Tätigkeit notwendige praktische Berufserfahrung verfügen, ein tieferer Tarif vorgesehen. Diese Regelung wird gestrichen und die Krankenkassen werden angewiesen, mit den betreffenden Personen einen auf die Dauer der jeweils geforderten praktischen Berufserfahrung befristeten Vertrag abzuschliessen, damit der Status nicht unbegrenzt beibehalten werden kann.
Mit dem Guthrie-Test können bei Neugeborenen Erbkrankheiten früh erkannt werden. Analog der Regelung in der Schweiz, wo diese Leistung mittlerweile Teil der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist, wird der Guthrie-Test auch in Liechtenstein in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufgenommen.
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Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
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