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pafl: Regierung genehmigt die Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten

16.12.2010 – 09:07 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 16. Dezember (pafl) - Die Regierung hat die
Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten genehmigt. In der 
Vorlage sind, wie vom Landtag gefordert, die Bestimmungen betreffend 
die Betäubungsmethoden berücksichtigt.
Intensive Diskussion
In der benachbarten Schweiz wurde die Verordnung intensiv 
diskutiert, die liechtensteinische Metzgerschaft hat im Rahmen der 
Vernehmlassung auf eine Stellungnahme verzichtet. Da die 
schweizerische Rezeptionsvorlage das Ergebnis einer intensiven 
Auseinandersetzung mit der Branche darstellt, wird die vorliegende 
Verordnung aufgrund ihrer Anlehnung an die schweizerische Vorlage 
auch für die liechtensteinische Branche akzeptabel sein.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
T +423 236 63 28