Fürstentum Liechtenstein
pafl: Betäubungsmittelgesetz in der Vernehmlassung
Vaduz (ots) -
Vaduz, 16. Dezember (pafl) - Die Regierung hat die Abänderung des Gesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe in die Vernehmlassung gegeben.
Bei der Überarbeitung der Richtlinien für die Methadonabgabe hat sich gezeigt, dass die Regelungen für Lagerung, Verwendung und Abgabe von Betäubungsmitteln angepasst werden müssen. Bisher gibt es keine Möglichkeit, punktuell für ein spezifisches Betäubungsmittel oder für eine Gruppe von Betäubungsmitteln einschränkende Verpflichtungen vorzugeben. Neu soll die Regierung Auflagen für die Abgabe eines spezifischen Betäubungsmittels für therapeutische Zwecke erlassen können.
Gemäss Betäubungsmittelgesetz kann die Regierung unter bestimmten Bedingungen Ausnahmebewilligungen für Anbau, Herstellung und Abgabe von Betäubungsmitteln geben. Da solche Ausnahmebewilligungen nur aufgrund einer Prüfung und Antragstellung durch das Amt für Gesundheit entschieden werden können, soll die Bewilligungskompetenz an das Amt übertragen werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 31. Januar 2011.
Kontakt:
Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
T +423 236 63 28