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pafl: Betäubungsmittelgesetz in der Vernehmlassung

16.12.2010 – 09:31 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 16. Dezember (pafl) - Die Regierung hat die
Abänderung des Gesetzes über die Betäubungsmittel und die 
psychotropen Stoffe in die Vernehmlassung gegeben.
Bei der Überarbeitung der Richtlinien für die Methadonabgabe hat 
sich gezeigt, dass die Regelungen für Lagerung, Verwendung und Abgabe
von Betäubungsmitteln angepasst werden müssen. Bisher gibt es keine 
Möglichkeit, punktuell für ein spezifisches Betäubungsmittel oder für
eine Gruppe von Betäubungsmitteln einschränkende Verpflichtungen 
vorzugeben. Neu soll die Regierung Auflagen für die Abgabe eines 
spezifischen Betäubungsmittels für therapeutische Zwecke erlassen 
können.
Gemäss Betäubungsmittelgesetz kann die Regierung unter bestimmten 
Bedingungen Ausnahmebewilligungen für Anbau, Herstellung und Abgabe 
von Betäubungsmitteln geben. Da solche Ausnahmebewilligungen nur 
aufgrund einer Prüfung und Antragstellung durch das Amt für 
Gesundheit entschieden werden können, soll die Bewilligungskompetenz 
an das Amt übertragen werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen 
werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 31. Januar 2011.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
T +423 236 63 28