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pafl: Verordnung gegen Maul- und Klauenseuche erlassen

19.01.2011 – 14:15 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 19. Januar (pafl) - Die Regierung hat eine
Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der 
Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien erlassen. Die Verordnung basiert
auf dem Beschluss der Europäischen Union, die vorläufige Massnahmen 
zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche nach deren Ausbruch in 
Bulgarien ergriffen hat, und sie entspricht weitgehend der 
entsprechenden schweizerischen Verordnung.
Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viehseuche. 
Wegen der hohen Ansteckungsgefahr und der schwerwiegenden Folgen der 
Seuche werden die Erlasse schnellstmöglich in Kraft gesetzt, um einer
Einschleppung vorzubeugen. Der Erlass einer eigenständigen 
liechtensteinischen Verordnung schliesst eine theoretische Lücke nach
Liechtenstein, da die Anwendbarkeit des schweizerischen Erlasses auf 
das Gebiet und die Marktteilnehmer Liechtensteins nicht kundgemacht 
wurde.

Kontakt:

Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin, Amtsleiter
T +423 236 73 20