Fürstentum Liechtenstein
pafl: Verordnung über Fleischhygiene aufgehoben
Vaduz (ots) -
Vaduz, 19. Januar (pafl) - Die Regierung hat die Verordnung aus dem Jahr 1976 über die Fleischhygiene aufgehoben. Die Verordnung hatte sich auf verschiedene Gesetze im Lebensmittelbereich bezogen, die in der Zwischenzeit durch andere Erlasse ersetzt oder ersatzlos aufgehoben wurden.
Die Aufhebung der Verordnung tangiert einerseits die Gemeinden und andererseits die Metzgerschaft. Die Gemeinden werden dadurch von Pflichten wie zum Beispiel von der Wahl des Fleischschauers und seines Stellvertreters entbunden, was von den Gemeinden begrüsst wird. Für die Metzgerschaft wird die Aufhebung der Verordnung in der Praxis nicht spürbar sein, da sich die Bestimmungen betreffend Hygiene und Fleischkontrollen an den schweizerischen Erlassen ausrichten, die aufgrund des Zollvertrags in Liechtenstein anwendbar sind. Zu diesen schweizerischen Erlassen gehören unter anderem die Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft, die Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle sowie die Verordnung über die Hygiene beim Schlachten.
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Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin, Amtsleiter
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