Fürstentum Liechtenstein
pafl: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Abänderung des Übernahmegesetzes
Vaduz (ots) -
Vaduz, 4. Februar (pafl) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 1. Februar 2011 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Übernahmegesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet.
Liechtenstein hat die EG-Richtlinie betreffend Übernahmeangebote mit dem Erlass des Übernahmegesetzes vom 22. Juni 2007 umgesetzt und damit die grenzüberschreitende Übernahme börsenkotierter Unternehmen unter Aufsicht der FMA geregelt. Von der EFTA-Aufsichtsbehörde wurde die Umsetzung als teilweise unvollständig bemängelt. "Die Abänderung dient in erster Linie dazu, die Richtlinie vollständig umzusetzen und weiters das Ausschlussverfahren von Minderheitsaktionären zu regeln", erläutert Regierungschef Klaus Tschütscher. Zu diesem Zwecke werden Verordnungskompetenzen der Regierung in das Gesetz aufgenommen, um die Ermittlung des Mindestpreises eines Pflichtangebotes und die Kraftloserklärung von restlichen Beteiligungspapieren detailliert in einer zu erlassenden Übernahmeverordnung zu regeln. Ausserdem werden im Gesetz, das insgesamt auf ein rasches Übernahmeverfahren ausgerichtet ist, eine verkürzte Verjährungsfrist von 5 Jahren für die Geltendmachung des Anspruches des Inhabers eines kraftlos erklärten Beteiligungspapiers auf Entrichtung des Angebotspreises order Erfüllung des Austauschangebots aufgenommen und ausdrücklich die Bedingung für eine Ausnahme von der gesetzlichen Angebotspflicht festgelegt. Mit der Gesetzesänderung wird den Forderungen der EFTA-Aufsichtsbehörde auf mehr Anwenderfreundlichkeit des Gesetzes voll Rechnung getragen.
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