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pafl: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Abänderung des Übernahmegesetzes

04.02.2011 – 12:04 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 4. Februar (pafl) - Die Regierung hat an
ihrer Sitzung vom 1. Februar 2011 den Bericht und Antrag betreffend 
die Abänderung des Übernahmegesetzes zuhanden des Landtags 
verabschiedet.
Liechtenstein hat die EG-Richtlinie betreffend Übernahmeangebote 
mit dem Erlass des Übernahmegesetzes vom 22. Juni 2007 umgesetzt und 
damit die grenzüberschreitende Übernahme börsenkotierter Unternehmen 
unter Aufsicht der FMA geregelt. Von der EFTA-Aufsichtsbehörde wurde 
die Umsetzung als teilweise unvollständig bemängelt. "Die Abänderung 
dient in erster Linie dazu, die Richtlinie vollständig umzusetzen und
weiters das Ausschlussverfahren von Minderheitsaktionären zu regeln",
erläutert Regierungschef Klaus Tschütscher. Zu diesem Zwecke werden 
Verordnungskompetenzen der Regierung in das Gesetz aufgenommen, um 
die Ermittlung des Mindestpreises eines Pflichtangebotes und die 
Kraftloserklärung von restlichen Beteiligungspapieren detailliert in 
einer zu erlassenden Übernahmeverordnung zu regeln. Ausserdem werden 
im Gesetz, das insgesamt auf ein rasches Übernahmeverfahren 
ausgerichtet ist, eine verkürzte Verjährungsfrist von 5 Jahren für 
die Geltendmachung des Anspruches des Inhabers eines kraftlos 
erklärten Beteiligungspapiers auf Entrichtung des Angebotspreises 
order Erfüllung des Austauschangebots aufgenommen und ausdrücklich 
die Bedingung für eine Ausnahme von der gesetzlichen Angebotspflicht 
festgelegt. Mit der Gesetzesänderung wird den Forderungen der 
EFTA-Aufsichtsbehörde auf mehr Anwenderfreundlichkeit des Gesetzes 
voll Rechnung getragen.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Peter Beck
T +423 236 64 40