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pafl: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes

17.02.2011 – 16:13 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 17. Februar (pafl) - Die Regierung hat den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der Teilrevision wird die mit Gesetz vom 20. November 2009 über die Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes eingefügte Übergangsbestimmung angepasst.

Mit Gesetz vom 20. November 2009 wurde der bisherige § 19 über den stillschweigenden Verzicht auf das Landesbürgerrecht ersatzlos aufgehoben. Im Rahmen dieser Aufhebung wurde genannte Übergangsbestimmung erlassen, wonach Personen, die aufgrund des bisherigen § 19 das Landesbürgerrecht durch stillschweigenden Verzicht verloren haben, wieder in das liechtensteinische Landesbürgerrecht aufgenommen werden können, wenn sie innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes bei der Regierung einen Antrag auf Wiederaufnahme in das Landesbürgerrecht stellen.

Mit dem nun neu eingefügten Absatz 2 der genannten Übergangsbestimmung wird gemäss Vorschlag der Regierung diese Möglichkeit auch Personen geboten, welche in einer Zeitspanne geboren wurden, in welcher derjenige Elternteil, von dem sie ihr liechtensteinisches Bürgerrecht hätten ableiten können, dieses durch stillschweigenden Verzicht mindestens vorübergehend verloren hatten. Die Regierung sieht sich zu dieser Gesetzesänderung veranlasst, um insbesondere dem Grundsatz der Familieneinheit Rechnung zu tragen.

Kontakt:

Ressort Inneres
Karin Wille
T +423 236 60 23